Freiversuchsregelung im Studium?

2 Antworten

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Wenn man eine Prüfung das erste Mal schreibt, aber durchfällt, dann ist es so, wie als hätte man die Prüfung nie geschrieben. Sie wird also nicht als Fehlversuch gewertet und wird nicht auf die zur Verfügung stehende Anzahl an Prüfungswiederholungen angerechnet.


RuhrpottNiklas 
Beitragsersteller
 12.02.2021, 17:54

Ok, vielen Dank.

Ansegisel  12.02.2021, 17:57
@RuhrpottNiklas

Noch ein Hinweis: Diese Regelung ist ein zweischneidiges Schwert, denn sie greift nur, wenn du durchfällst. Wenn du die Prüfung aber aus Versehen mit 4,0 bestehst, zählt das. Lass dich von der Regelung nicht in falscher Sicherheit wiegen, du solltest trotzdem bestmöglich vorbereitet in die Prüfung gehen.

RuhrpottNiklas 
Beitragsersteller
 12.02.2021, 18:04
@Ansegisel

Ja, vielen Dank für die Anmerkung. Ne, ich lerne wie ein Bekloppter für die Klausuren. Ich lass mich da nicht vom Freiversuch verleiten. Problematisch war halt heute bei mir, dass ich ziemlich in Zeitnot gekommen bin. Wahrscheinlich habe ich zu viel geschrieben.

Normalerweise hat man für eine Klausur nur x viele Versuche (drei meist).

Dieser Satz bedeutet, dass kein Versuch verbraucht wird, wenn eine erstmalig abgelegte Prüfung nicht bestanden wird. Du kannst also die Klausur jetzt verkacken aber hast immer noch alle Versuche.

Wenn du Jura studierst aber so einen einfachen Satz verstehst, solltest du wirklich noch eine Menge lernen. Das wird nicht einfacher.


RuhrpottNiklas 
Beitragsersteller
 12.02.2021, 17:54

Ah alles klar, vielen Dank