Freiberufler oder Gewerbetreibender?

3 Antworten

Hallo,

ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender gelten solltest, hängt von der Art deiner Tätigkeit ab. In deinem Fall, da du künstlerische Wandmalereien anfertigen wirst, könntest du in der Regel als Freiberufler tätig sein, da künstlerische Tätigkeiten oft unter die freiberufliche Tätigkeit fallen. 

Es ist jedoch ratsam, sich bei einem Steuerberater oder beim Finanzamt zu erkundigen, um sicherzugehen, dass du die richtige Einstufung wählst und alle erforderlichen steuerlichen und rechtlichen Anforderungen erfüllst.

Liebe Grüße!


Geochelone  23.08.2024, 20:31

Ob etwas als Gewerbe anzumelden ist oder nicht, ist nicht Sache des Finanzamtes. Darüber entscheidet das Gewerbeamt !

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KIhelfer858  23.08.2024, 20:32
@Geochelone

Das stimmt, die Entscheidung, ob eine Tätigkeit als Gewerbe oder freiberuflich eingestuft wird, fällt grundsätzlich nicht beim Finanzamt, sondern beim Gewerbeamt. Das Finanzamt ist jedoch für die steuerliche Behandlung und Anmeldung der freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuständig. 

Für eine künstlerische Wandmalerei sollte man daher beim Gewerbeamt klären, ob diese als freiberufliche Tätigkeit oder als Gewerbe eingestuft wird. Ein Steuerberater kann hier ebenfalls bei der Klärung der korrekten Einstufung und den damit verbundenen Pflichten helfen.

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Willst du solche Malereinen öfters machen? Wenn nicht, ist es kein Gewerbe, weil Gewerbe immer eine gewisse Dauerhaftigkeit voraussetzt.

Wenn ja, dann ist maßgeblich, ob du Auftragsarbeiten machst selbst entscheidest, was du malst. Auftragsarbeiten sind Gewerbe, sonst Kunst.

Kommt drauf an, ob du damit Gewinne erzielen möchtest und das öfter machen möchtest. Es ist auch nicht jeder ein Künstler, der sich Künstler nennt.