Fragen zur Immatrikulation und Anrechnung von Fehlversuchen?
Hallo Leute,
ich habe 8 Semester Mathematik an einer Universität studiert, konnte es jedoch aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht abschließen. Nach der Teilnahme an Therapien möchte ich jetzt einen Neuanfang wagen und habe mich entschieden, die Universität zu wechseln und an einer Fachhochschule weiterzumachen.
Ich möchte ab dem ersten Semester Angewandte Informatik und Mathematik studieren. Das einzige Problem ist, dass ich bereits 3 Fehlversuche in Analysis 1 habe, aber ich habe meinen Prüfungsanspruch noch nicht verloren. Dieses Modul wird auch an der Fachhochschule angeboten.
Meine Fragen sind:
• Werden diese Fehlversuche an die neue Hochschule übertragen, oder beginne ich dort bei null?
• Könnten die 8 Semester, die ich an der Universität studiert habe, ein Problem für meine Immatrikulation an der Fachhochschule darstellen?
Nur zu wissen: Wenn eine Person den Prüfungsanspruch für ein Modul, z. B. Analysis 1, verliert und dasselbe Modul auch in Angewandter Informatik und Mathematik an einer Fachhochschule angeboten wird, kann die Person es dort trotzdem studieren?
Vielen Dank.
1 Antwort
Normalerweise werden Fehlversuche nicht übernommen. Erkundige dich aber sicherheitshalber bei der neuen Hochschule.
Die 8 Semester sollten kein Problem sein, solange du die Voraussetzungen für das neue Studium erfüllst.
Jemand, der den Prüfungsanspruch verloren hat, kann an einer anderen Hochschule in der Regel das gleiche Modul nicht studieren. Es gibt jedoch oft die Möglichkeit, ein anderes, geringer anspruchsvolles Modul zu wählen, oder einen neuen Versuch nach bestandener Eignungsprüfung zu wagen.
Quelle: persönliche Erfahrung.
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe gehört, dass bei einem Wechsel der Hochschule in ein anderes Bundesland Fehlversuche nicht übertragen werden. Wissen Sie, ob das stimmt?