Fragen zur Immatrikulation und Anrechnung von Fehlversuchen?

1 Antwort

Normalerweise werden Fehlversuche nicht übernommen. Erkundige dich aber sicherheitshalber bei der neuen Hochschule.

Die 8 Semester sollten kein Problem sein, solange du die Voraussetzungen für das neue Studium erfüllst.

Jemand, der den Prüfungsanspruch verloren hat, kann an einer anderen Hochschule in der Regel das gleiche Modul nicht studieren. Es gibt jedoch oft die Möglichkeit, ein anderes, geringer anspruchsvolles Modul zu wählen, oder einen neuen Versuch nach bestandener Eignungsprüfung zu wagen.

Quelle: persönliche Erfahrung.


Jakob528 
Beitragsersteller
 29.11.2024, 00:08

Vielen Dank für die Antwort.

Ich habe gehört, dass bei einem Wechsel der Hochschule in ein anderes Bundesland Fehlversuche nicht übertragen werden. Wissen Sie, ob das stimmt?