Falschangaben bei der Studienvergangenheit bei einer Bewerbung and einer Universität - kann meine Zusage zurückgezogen werden?
Ich habe mich bei einer Universität beworben und dort falsche Angaben gemacht, bezüglich meiner Studienvergangenheit. Ich habe bereits eine Zusage auf einen zulassungsbeschränkten Studienplatz bekommen.
Bei der Immatrikulation ist mir aber aufgefallen, dass ich bei meiner Studienvergangenheit nicht die richtigen Angaben gemacht habe. Ich habe 3 Semester „Scheinstudium“ gemacht und jeweils keine Leistungen erbracht. Aus diesem Grund habe ich 0 Hochschulsemester angegeben, da ich dachte ich könnte sie weglassen wegen keiner abgelegten Prüfungen.
Kann dies noch Auswirkungen auf meinen Studienplatz haben? Soll ich meine Exmatrikulation dem Bewerberbüro nachreichen?
(Bei der Bewerbung musste ich kein Lebenslauf mit anhängen)
Vielen Dank für die Hilfe ! Und viele liebe Grüße.
2 Antworten
Hi,
ja das kann Auswirkungen auf die Zulassung haben. Über welchen Zulassungsweg bist du denn an deinen Studienplatz gekommen? Wurden fälschlicher Weise Wartesemester berüchtigt, die du in deiner Studienzeit ja nicht gesammelt hast? Wenn dem so ist, hättest du die Zusage mit wahrheitsgemäßen Angaben evtl. gar nicht bekommen und du musst damit rechnen, dass die Zulassung auch wieder zurückgenommen wird.
Wie dem auch sei, jetzt solltest du in den sauren Apfel beißen und die Angaben korrigieren. Ansonsten zitterst du dein gesamtes Studium, ob die Sache nicht doch noch auffliegt. Und wenn sie es kurz vor deinem Abschluss tut, ist der Schaden sehr viel größer als jetzt. Wenn keine Wartesemester berücksichtigt wurden, dann kannst du auf Verständnis hoffen.
Du solltest, aber schon mal bei deiner alten Uni eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Die wird deine jetzige Uni sehen wollen, um auszuschließen, dass du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast.
Viel Erfolg!
LG Susan
- Ich bin über Hochschulstarter an den Studienplatz gekommen.
- “ 20% nach Wartezeit, d.h. die Anzahl der Halbjahre zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem Zeitpunkt der Bewerbung abzüglich der eingeschriebenen Semester an einer deutschen oder europäischen Hochschule oder Hochschule eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR)“
So steht es online bei der Hochschule.
Ich bin ein bisschen hilflos und weiß auch, dass es mir selbst zuzuschreiben ist. Ich werde dann die fehlenden Unterlagen nachreichen und schauen was die Hochschule mir sagt.
Vielen Dank nochmal für die Hilfe!
Nein, das ist erst mal nicht relevant. Du müsstest nur angeben, wenn du bereits diesen Studiengang belegt hast und 3mal durchgefallen bist. Hier brauchst du nichts nachzureichen. Solltest du aber BAföG beantragen, musst du dort korrekte Angaben machen, denn dort kann es ansonsten Ärger geben.