Frage zur Haftbarkeit bei erster Hilfe?

4 Antworten

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Das Thema ist nicht so ganz simpel und man muss es in zwei Bereiche aufteilen:

-die Hilfe am ansprechbaren Patienten:

Diese ist nur soweit erlaubt, wie der Patient es wünscht. Der Patientenwille ist unter allen Umständen (für den Laienhelfer) und unter nahezu allen Umständen für professionelle Helfer bindend, davon gibt es keine Ausnahme. Wenn jemand mit einer offensichtlichen Handgelenkafraktur dir deutlich mitteilt, er wünsche keine Hilfe, ist das zu akzeptieren.

-die Hilfe am nicht ansprechbaren Patienten:

Hier wird nach dem mutmaßlicheen Patientenwillen gehandelt und der ist nach Auffassung der Gerichte die Rettung des Lebens, auch unter Inkaufnahme von Folgeschäden. Ein Beispiel: ein reanimationspflichtiger Patient wird reanimiert und fertig. Wenn dabei Rippen brechen, "Pech gehabt". Der Paragraph 34 StGB schützt den Helfer. Er sagt aus, dass eine strafbewehrte Tat ("Körperverletzung", Rippen brechen, Venenzugang legen) straffrei bleibt, wenn sie der Rettung eines höheren Rechtsgutes (des Lebens) dient. Ein Mensch sitzt in seinem völlig zerfledderten Wagen, unter normalen Umständen wird der Patient sehr behutsam unter Vermeidung jeglicher Gewalteinwirkung auf den Körper gerettet. Bietet sich nun ein Faktor des instabilen Patientenzustandes, also beispielsweise Zyanose, Bewusstlosigkeit, Schockzustand, fehlende Atmung, lebensbedrohliche Blutung, darf jeder, auch Ersthelfer, den Menschen retten ohne dabei besondere Rücksicht auf Folgeschäden zu nehmen. Auch professionelle Helfer wenden in einem solchen Moment eine sog. "Sofortrettung" an. Wenn dabei der eine oder andere Knochen zu Bruch geht... Dann ist das so.

Hilfe ist immer Abwägungssache und kann nie zu 100% im Vorraus geplant werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nunja, soweit ich weiß hast du ja keine andere Wahl als ihm zu helfen weil der Staat dir sonst mit "unterlassener Hilfeleistung" an die Wäsche geht. WENN du aber Fehler machst zB zu viel Kraft benutzt, zu lange wartest oder weiß der Teufel was...kann es passieren dass es Anwälte gibt die dich gerade für diese kleinen Dinge anzeigen (wenn das Opfer die einschaltet).

Ich denke aber es ist grundsätzlich selten dass jemand seinen Retter verklagt und dann auch noch vor Gericht damit durch kommt.


PutINPutOut 
Beitragsersteller
 24.10.2021, 00:55

Ja, aber wenn ich mir sicher sein kann, dass ich verklagt werde, dann gebe ich mir halt bei der Wiederbelebung nicht so viel Mühe. Dann sieht es so aus als hätte ich mein Bestes gegeben und es hat halt nicht gereicht.

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bs57beta  24.10.2021, 00:57
@PutINPutOut

Ich verstehe dein Problem, aber hier wirds ein moralisches Problem

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Mir wurde b ei verschiedenen Erste Hilfe Auffrischungen von verschiedenen Dozenten gesagt, dass Ersthelfern nichts passieren kann.

Beides

Im deutschen Recht weisst du nie was dabei raus kommt.