Frage zum Führerschein?
Hallo Schwarmbewusstsein,
folgendes Problem.
Person A hat in der Probezeit wegen einer überfahrenen Roten Ampel seinen Führerschein für 1 Monat abgeben und einen "Aufbaukurs" machen müssen (nicht MPU!). besagte Person hat auch brav alles gemacht und fristgerecht abgegeben allerdings den Führerschein nicht neu beantragt weil er einfach nicht gebraucht wurde. 7 Jahre später wird er dann doch gebraucht und Person A ist zur Führerscheinstelle und hat Akteneinsicht beantragt und geprüft ob auch alle Unterlagen (z.b. Bescheinigung des Aufbaukurses) vorhanden ist.
Ist dann zum Amt und hat einen neuen beantragt. Fotos und Erste-Hilfe Kurs gemacht und bezahlt.
Jetzt kommt's: da flatterte dann ein Brief rein mit der Antwort man müsse zusätzlich die Theorie und Praxisprüfung erneut ablegen weil angeblich der Zeitraum ohne Führerschein zu lange ist (7 Jahre wie gesagt)
Person hat dann angefangen zu buddeln in der STVO und im Internet konnte aber nicht, absolut gar keinen Vorgabe finden in der irgendwie deklariert wird nach wie viel Zeit ohne Führerschein die Prüfungen neu gemacht werden müssen. Kein Gesetz, keine Vorschrift und keinen Beschluss in dem drin steht welche Zeit für so einen Fall vorgegeben ist. Es sind alle Unterlagen und alles nötige rechtzeitig vorgelegt worden. Das einzige was nicht gemacht wurde ist eben den Antrag für einen neuen Führerschein gestellt.
Die Aufforderung die Prüfung nochmal abzulegen scheint mir hier keine rechtliche Grundlage zu haben geschweige denn das die SACHBEARBEITERIN, kein Fahrlehrer, kein Prüfer sondern eine EINFACHE SACHBEARBEITERIN, in diesem Amt auch keine Befähigung hat sowas anhand einer Akte (die wohlgemerkt korrekt und vollständig ist) zu bestimmen. Diese Aufforderung ist in meinen Augen komplett willkürlich.
Vielleicht habe ich auch etwas übersehen oder sowas. Habt ihr dafür eine Antwort?
VIELEN DANK SCHON MAL AN ALLE 😊
1 Antwort
komplett unverständlich
er hat die Fleppe einen Monat abgegeben, und dann wieder bekommen. damit ist er Inhaber eines Führerscheins. er kann sofort am Verkehr teilnehmen.
allerdings den Führerschein nicht neu beantragt
wie kommst auf den Blödsinn, der Führerschein wird vor Ablauf wieder ausgehändigt. da muss nix neu beantragt werden
Okay das ist vielleicht etwas unverständlich formuliert. Der Lappen wurde abgegeben dann wurde der Aufbaukurs gemacht und dann musste ein Antrag auf Neueinstellung gemacht werden. Der wurde dann nicht gemacht. In dem Fall musste das wohl so gemacht werden weil, Rote Ampel , Blitzer, Schein abgeben und Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert. Der Antrag ist nicht gestellt worden und der Schein auch nie abgeholt.
Fakt ist das man jetzt nach 7 Jahren einen Antrag eben auf die Neuausstellung gestellt hat und im Zuge dessen wurde gesagt das Theorie und Praxisprüfung erneut abgelegt werden müssen.