Frage zum Beruf als Zollbeamter?

4 Antworten

Muss man dann den Beruf aufgeben

Man wird dann aus dem Amt enthoben. Insofern gibt es für den Beamten keine Möglichkeit mehr als Beamter weiterzuarbeiten.
Sie können sich dann in der freien Wirtschaft ein Plätzchen suchen.

z.B wegs einer Haftstrafe

Zumindest bei Haftstrafen von einem Jahr und darüber. Gibt da noch weitere Regelungen. Einfach mal im Beamtenstatusgesetz reinschnuppern.

Bei einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr bist Du kraft Gesetzes auch aus dem Dienst entfernt, eine neue Verbeamtung wird daran scheitern; auch sonst dürftest Du im öffentlichen Dienst allenfalls bei der Müllabfuhr oder als Busfahrer noch eine Chance haben.

Ebenfalls wenig Aussicht auf Erfolg wirst Du in allen Berufen haben, die eine Sicherheitsüberprüfung o.ä. erfordern, es wird also auch mit der Luftsicherheitsüberprüfung oder im Sicherheitsgewerbe schwierig werden.

Natürlich stehen Dir die Qualifikationsmaßnahmen der Arbeitsverwaltung zu, es dürfte aber nicht ganz einfach sein, einen neuen Job zu finden - wobei es natürlich immer boch davon abhängt, warum Du verurteilt wurdest.

Die einfachste Variante ist und bleibt aber: Nichts anstellen.

Man muss sogar wo anders arbeiten, wenn man etwas findet...dürfte schwer werden.

Wenn man aufgrund von einer Strafe aus dem Beamtenverhältnis fliegt, dann wird man vermutlich kaum woanders nochmal in eines übernommen werden.

Also heißt es : Anderen Job suchen. Was den Bereich angeht... da wäre ich aber überfragt.