Frage zum 2. Weltkrieg?

3 Antworten

Wenn der sogenannt Kommissarbefehl gemeint ist, der rund acht Monate in Kraft war und die Ermordung aller gefangenen sowjetischen Politkommissare anordnete, dann verstieß dieser Befehl eindeutig gegen die Hager Landkriegsordnung, da diese die Tötung von Kriegsgefangenen verbot. Die Frage war damals allerdings, ob man diese Parteifunktionäre als Kombattanten im Sinne der Haager Landkriegsordnung oder vielmehr als Partisanen, also nicht reguläre Kombattanten einordnen sollte. Wegen dieser Zweifel wurde der Befehl dann auch zurückgenommen.

Da müsste man erst mal wissen, von welchem Erlass hier die Rede ist.

Hitler hat mehr als nur zwei Erlasse diktiert.


frodobeutlin100  27.01.2021, 16:45

gemeint ist wohl

Kriegsgerichtsbarkeitserlass vom 13. Mai 1941

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Weinberg  27.01.2021, 17:01
@frodobeutlin100

Und wohl auch den "Kommissarbefehl" vom 6. Juni 1941.

Auch der "Kommando Befehl" vom 18. Oktober 1942 war ein verbrecherischen Befehl...

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