Bafög und 500€ Minijob?

2 Antworten

Teile es dem Bafög - Amt einfach schriftlich und formlos mit und lege entsprechende Nachweise in Kopie dazu, also Arbeitsvertrag und Kontoauszüge.

Bis zu monatlich 520 Euro Brutto oder im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten bis zu 6240 Euro Brutto ist das kein Problem, hat also keinen Einfluss auf die Höhe deines Bafög - Anspruchs.

Ja, alle Änderungen im Einkommen (auch wenn sie nicht zu einer Reduzierung deines BAföG Satzes führen, wie zB ein Minijob) sind dem Amt schriftlich zu melden (eine Vorlage gibt es dafür nicht. Es ist ein Nachweis beizulegen, zB die Kopie des Arbeitsvertrages.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung