Frage wegen Sozialstunden?

2 Antworten

Das würde ich mal die Stelle fragen, die für die Einteilung zuständig ist. Also entweder das Gericht oder die Gerichtshilfe. Normalerweise wird ja vorgegeben, wo du die Stunden zu machen hast und du kannst es dir nicht frei aussuchen.

Sozialstunden können in gemeinnützigen Einrichtungen abgeleistet werden, wie beispielsweise in Altenheimen, Kindergärten, Obdachlosenunterkünften, Tierheimen, Umweltschutzprojekten oder bei gemeinnützigen Vereinen und Organisationen. Die Auswahl der Einrichtung hängt von verschiedenen Faktoren ab, von der begangenen Straftat, den individuellen Fähigkeiten und Interessen des Täters sowie der regionalen Verfügbarkeit von geeigneten Einrichtungen. Die Umsetzung und Kontrolle der Sozialstunden wird in der Regel durch die zuständige Bewährungshilfe bzw. Gerichtshilfe oder im Jugendstrafrecht durch den gesetzlichen Vertreter, meist die Jugendgerichtshilfe, übernommen.

Wenn Du gesehen hast, was dort (ehrenamtlich) geleistet wird und einen Sinn darin erkannt hast, kannst Du Dich gern weiter freiwillig dort einbringen.