Frage wegen Fahrkarten/Geld in der Ausbildung, bekomm ich was wieder?

7 Antworten

Wenn du zuhause wohnst, wirst du kein BAB bekommen. Es bleibt dir nichts anderes übrig, als deine fahrtkosten selbst zu tragen. 300 Euro erscheinen mir extrem hoch. Bist du sicher, das du keine verbilligte Azubikarte bekommen kannst? Für 300 Euro im Monat kannst du doch schon BahnCard 100 fahren, dh bundesweite Freifahrt in DB und fast allen Verkehrsverbünden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Das bekommst du eigendlich bezahlt ich bekomm immer 4er Tickets um hin und zurück zu kommen ^^

kleiner Tip:

wenn du so hohe Fahrtkosten hast, lohnt sich für dich mit sicherheit die Bahncard 50 ... dann haste nur noch 150 Eu's im Monat ....


lalala16 
Beitragsersteller
 21.08.2011, 02:31

zu meiner Ausbildung fahre ich zu erst mit dem Bus, dann mit dem zug von dort in die Straßenbahn und dann nochmal in den Bus. Also die Bahn ist nicht mal so das Problem.. aber ich denke ich werde mir die Card trotzdem zulegen danke.

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Cerealie  21.08.2011, 02:32
@lalala16

Erkundige dich genau ... wenn die Straßenbahn mit in ein Verbundticket fällt, kriegste darauf auch 50% ... aber man muss nachfragen, von allein rücken die die Prozente nicht raus ;-)

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lalala16 
Beitragsersteller
 21.08.2011, 02:33
@Cerealie

Achsoo. ok da werde ich mal direkt nachfragen am Montag. danke^^

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Du kannst die Fahrkosten zwar nicht zurückholen, aber im Rahmen des § 11 b Abs. 1 Nr. 5 SGB II als notwendige Ausgaben direkt einkommenssenkend geltend machen .. jedenfalls im Grundsatz, denn an Hand der Infos aus deiner Frage lässt sich nicht abschätzen, ob du überhaupt einen Alg2-Anspruch hast (oder ggf. andere Leistungsträger in Frage kommen).

(habe ca. 300 € Fahrkosten im Monat)

Mit einer Jahreskarte der Verkehrsbetriebe und einer Bahncard dürfte das erheblich weniger werden.

Kann ich mir ein Teil der Kosten vom Amt zurück holen?

Mit eigener Wohnung gibt es BAB, sonst nicht.

Fahrten zur Überbetreiblichen Lehrlingsunterweisung oder Baustelle, nicht aber in den Betrieb oder zur Berufsschule, erstattet dein Betrieb.

HTH

G imagher761