Frage, muss ich bei defekter Ware ein Austauschgerät akzeptieren?
Folgende Situation: Ich habe einen Drucker gekauft. Dieser kopiert zwar (habe ich ausprobiert), wird aber vom Medium (Laptop) nicht erkannt. Trotz Chat mit dem Hersteller. Also ein Defekt.
Nun habe ich es zurück geschickt. Der Verkäufer schickte mir daraufhin ein zweites Gerät, ohne mein Einverständnis. Muss ich das akzeptieren oder habe ich das Recht auf Rückgabe des Kaufbertrages?
6 Antworten
Wenn du einen Drucker gekauft hast, solltest du in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben. Das bedeutet, du kannst den Kauf innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen rückgängig machen und dein Geld zurückbekommen. Dies gilt, solange der Drucker nicht in Gebrauch war und du ihn in einwandfreiem Zustand zurückschickst.
Sollte der Verkäufer dir ohne vorherige Zustimmung ein Ersatzgerät geschickt hat, könnte das eine Form der Erfüllung des Kaufvertrags darstellen. In vielen Fällen hast du jedoch das Recht, eine Rückerstattung des Kaufpreises zu verlangen, insbesondere wenn der ursprüngliche Drucker defekt war und du nicht weiter an dem Kauf interessiert bist.
Du bist in der Regel nicht verpflichtet, das Ersatzgerät zu akzeptieren, wenn du stattdessen lieber den Kaufpreis zurückerstattet bekommen möchtest. Es ist wichtig, dass du dem Verkäufer mitteilst, dass du den Kaufpreis zurückerhalten möchtest und dass du die Rückgabe des Ersatzgeräts wünschst.
Wenn du einen Drucker gekauft hast, solltest du in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben.
"In der Regel" hat man gar kein Rücktrittsrecht, das gilt nur im Fernhandel.
Wenn es um einen Gewährleistungsfall geht, hat der Händler natürlich die Möglichkeit nachzubessern - und zwar auf die Art die ER will (Reparatur, Austausch, Geld zurück)
Ja, ich habe dem Käufer mitgeteilt, dass ich den Kaufpreis zurückerstattet haben möchte. Sogar angerufen. Das ignoriert er, anstatt dessen schickt er mir ein neues.
Das was du sagst Gillt aber nur, wen op vom Vertrag rechtzeitig zurückgetreten ist. Jedoch kann man unabhängig davon auch Gebrauch von der Gewährleistung machen. In dem Fall, besteht kein direkter Anspruch auch Geld anstatt Ware.
Nein, es muss ein neuer sein.
Falls wir über einen Fall von Gewährleistung nach Ablauf der 14-tägigen Widerspruchsfrist reden (und noch keine 2 Jahre seit dem Kauf vergangen sind).
§ 437 Abs. 1 BGB sagt, dass Du bei einem Mangel "Nacherfüllung" nach § 439 verlangen kannst.
Allerdings --- und nun kommt es zu Deiner Frage -- sagt § 439 Abs. 1 BGB lediglich, dass Du als Käufer die Wahl zwischen
- Beseitigung des Mangels oder
- Lieferung einer mangelfreien Sache
hast. Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag hast Du (erstmal) nicht und daher existiert auch kein Recht auf die Erstattung eines Kaufbetrages.
Der Mangel des Gerätes war am ersten Tag und da habe ich die Rückabwicklung eingeleitet.
Ich habe geschrieben und es am Telefon geäußert, dass ich den Kaufbetrag zurück erstattet bekommen möchte. Das ignoriert er.
Und selbst wenn es vor Ablauf war, kann es ja immer noch sein, dass er ja nicht vom kv zurückgetreten ist, sondern direkt nacherfüllung verlangt hat. kann ja nur an der Art der Formulierung liegen. Damit würde dass ganze ja auch zutreffen selbst wenn er zurücktreten konnte.
Wenn du das Gerät im Internet gekauft hast gilt ein 14 Tägiges Rückgaberecht auch ohne angabe von Gründen laut dem Fernabsatzgesetz: (§ 312b ff. BGB). Solltest du es vor Ort gekauft haben gilt dieses natürlich nicht.
Es geht also um diese 14 Tage. Ist das Gerät innerhalb dieser 14 Tage kaputt gegangen & hast dem Verkäufer das Problem innerhalb der 14 Tage mitgeteilt & kannst du das Nachweisen?
- Falls ja kann sich der Verkäufer winden wie er will, du bist im Recht! Teile ihm das Mit & setze ihm eine angemessene Frist dir das Geld zurück zu überweisen. Ich denke bis zu 10 Werktage sind hier angemessen. Sollte das Geld innerhalb der 2 Wochen nicht eingehen würde ich ihn abmahnen & mit Rechtsmittel Drohen & nutzen sollte der Verkäufer weiterhin stur bleiben.
- Sollte mehr Zeit zwischen Kauf (bzw. lieferung) und deiner Meldung das das Gerät defekt ist liegen hast du Pech gehabt. Hier darf der Verkäufer 2x Nachbessern (oder austauschen) bevor du rechtlich etwas machen kannst. Hier hast du allerdings kein Mitspracherecht wie der Verkäufer Nachbessert. Ob er er das Gerät austauscht oder repariert ist dabei seine Sache. Falls dich das Interessiert: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/alles-zu-gewaehrleistung-und-schadenersatz-5057
Hi,
Ich meine der Händler darf 2x "wandeln" und beim dritten Mal darfst Du es zurück geben.
Bei Onlinekauf hast Du 14 Tage Recht zurück zu geben, nur dann muss das Geräte ungebraucht sein. Ist bei einem Drucker schwierig.
Fernabsatzgesetz? Wenn er es online gekauft hat, hat er das Recht innerhalb von 14 Tagen von Kaufvertrag zurückzutreten.
Gilt nur nicht bei Maßgeschneiderten Sachen etc.