Frage an jene die sich mit Jobcenter Angelegenheiten auskennen!?

2 Antworten

Vom Einkommen des Kindes nimmt ihn das Jobcenter nichts weg, dass bekommt es ja vom Arbeitgeber gezahlt.

Das Einkommen wird aber entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf des Kindes angerechnet und entsprechend weniger Leistungen für das Kind gezahlt.

Hätte das Kind unter 25 Jahren soviel anrechenbares Nettoeinkommen das es damit seinen Bedarf selber decken könnte, würde es aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Mutter fallen und sie bekäme für das Kind keine Leistungen mehr.

Dann müsste das Kind seine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an die Mutter zahlen.

Wäre das unter 25 Jahre alte Kind noch Schüler, Azubi oder Stundent, dürfte es bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit noch 520 Euro Brutto gleich Netto verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet würde.

Bei höherem Bruttoeinkommen kämen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Dieser erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen gilt auch für Kinder unter 25 Jahren, wenn sie sich nach Abschluss der Schulausbildung in einer Übergangszeit von max. 3 Monaten befindet, bevor es mit einer Ausbildung oder Studium beginnt.

Soweit "das Kind" nach abgelegtem Abitur arbeitet - ohne sich in einer Ausbildung zu befinden, dann wird dessen Einkommen naturgemäss auch auf dessen Bedarf angerechnet.

Ansonsten verweise ich auf die Antwort von isomatte