Frage an die Juristen und Polizisten hier?
Ab wann ist ein Polizist eine „Ermittlungsperson“? Ich habe gehört, dazu muss ein Polizist ein gewisses Alter und einen gewissen Dienstgrad haben. Kripo-Beamte wären es immer.
Wann ist das dann bei den anderen Polizisten der Fall?
3 Antworten
Wer "Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft" ist, bestimmen die Bundesländer gem. § 152 Abs. 2 GVG in entsprechenden Verordnungen.
Beispielsweise ist es in NRW die "Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft" (hier einzusehen: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=3&ugl_nr=311&bes_id=3448&aufgehoben=N&menu=1&sg=1)
Dort wird sehr detailliert ausgeführt, welche Beamten als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind. Auch das Alter hat regelmäßig eine Bedeutung.
Ja hast Recht, auf das Alter wird in § 1 Abs. 3 Nr. 2 zwar abgestellt, aber da geht es nicht um Polizeibeamte.
Nach 4 Jahren im Polizeivollzugsdienst, jedenfalls bei der Bundespolizei.
Meiner Meinung nach, sobald er Beamter auf Probe ist, ggf erst danach, aber spätestens dann.
Gruß S.
Da sind alle Ämter/Ränge der Polizei angegeben. Vom PM bis zum KR. Ein Alter finde ich bisher nicht, aber ich schaue nochmal.