Fotos durch Eltern in Schule. Wie steht es um den Datenschutz?

2 Antworten

Die Schulleitung kann diese Regelung nicht allein durch die Zustimmung des Elternbeirats rechtfertigen. Sie trägt weiterhin die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Eine Lösung könnte darin bestehen, durch klare Kommunikation und Einwilligungen den Datenschutz zu wahren und gleichzeitig Eltern einen angemessenen Rahmen für Erinnerungsfotos zu bieten. Aber bitte nicht alles zu heiß kochen, das klingt als wolltest Du gezielt Empörung triggern.


HansStraubig 
Beitragsersteller
 15.01.2025, 10:41

Warum heiß kochen? Es gibt doch Datenschutzrichtlinien genau aus diesem Grund. Es kann natürlich jeder selber entscheiden, ob er Bilder seiner Kinder massenhaft zu Big Data hochladen möchte. Viele Menschen tun das ja auch sehr ungehemmt.

Weil es Personen gibt, die das so nicht handhaben, gibt es ja klare Datenschutzregeln, um diese Personen und vor allem Kinder zu schützen. Wenn ich es also selbst nicht in der Hand habe, ist es doch gut, wenn es Instanzen gibt, die mich und das Kind davor schützen. In diesem Fall müsste das die Schulleitung mit einer konkreten Umsetzung des Datenschutzes sein.

Hier sieht sie das als ausreichend abgehandelt, wenn man Eltern sagt "Machen sie, was sie wollen, aber laden sie es nirgendwo hoch".

Das Problem sind wohl eher die Richtlinien, weil sie fernab der Realität in Gesetzesform gegossen wurden.

Der Datenschutz hat eine Alibifunktion, ist doch das Handy in erster Linie ein Überwachungsgerät. Was man persönlich mit dem Gerät sonst noch machen kann, unterstützt entweder die Überwachung oder ist Ablenkung von der eigentlichen Funktion.

Sich über die Verstöße gegen irgendwelche Richtlinien zu beschweren ist ungefähr so, wie sich im Monsunregen mittels Schirm vor der Nässe schützen zu wollen.

Auch wenn es auf Länderebene unterschiedliche Regelungen über die Nutzung von Handys auf dem Schulgelände gibt, laufen alle auf dasselbe Ergebnis hinaus: Die Schule legt fest, in welchem Rahmen die elektronischen Helferlein genutzt werden dürfen.

Gruß Matti


HansStraubig 
Beitragsersteller
 15.01.2025, 10:52

Es gibt hier ja aber sowieso zwei Nutzungsebenen.

Man stimmt bei der Aufnahme in Schule/Kindergarten ja zu oder eben nicht zu, ob Bild- und Filmmaterial zu Unterrichtszwecken oder Presseartikeln durch die Schule genutzt werden dürfen oder eben nicht. Da geht es aber um Material, was die Schule erstellt.

Und dann gibt es noch die von mir angesprochene Ebene, wo Eltern auf Veranstaltungen und co fotografieren und filmen. Hier sehe ich Schule als einen Ort, wo der Kinderschutz in dieser Hinsicht auch bestmöglich durchgesetzt werden muss.

Bei uns im Kindergarten hat die Leitung die Handynutzung auf dem gesamten Gelände grundlegend untersagt und bei jeder Veranstaltung gibt es vorab eine klare Ansage. Dort erstellt der Kindergarten selber Bildmaterial und stellt es datenschutzkonform zur Verfügung. Kinder, die nicht zu sehen sein sollen, weil Bestimmung nicht zugestimmt, werden raus genommen. Es kann also klappen.

Ein Kampf gegen ein Monsun ist es im Alltag geworden. Alle filmen alles um sich herum, da haben Menschen jede Hemmung verloren.

Kuhlmann26  15.01.2025, 11:22
@HansStraubig

Theoretisch ist fast alles richtig, was Du sagst, aber ich bleibe dabei, dass das alles nur Ablenkung vom Wesentlichen ist. Während Du Dir um diese Dinge Gedanken machst, wird das Handy jeden Tag ein Stückchen unentbehrlicher, auch wenn dessen Nutzung mancherorts - richtigerweise - untersagt ist.

Ich kaufte mein erstes, und bisher einziges Smartphone 2018, da war ich 60 Jahre alt. Ich wusste, worauf ich mich einlassen. Wenn so ein Ding heute bei Sechsjährigen unter dem Tannenbaum liegt, ist das zwar gut im Sinne des Erfinders, aber der Beschenkte ist damit völlig überfordert; so jedenfalls meine These. Und die Eltern sind es spätestens dann, wenn sie mit dem Kind über den richtigen Umgang mit dem Handy streiten. Aber wie gesagt: Alles Ablenkung.