Fotografieren wärend einer Wohnungsbesichtigung?
Muss ich es dulden das mein Vermieter fotografiert wärend der Wohnungsbesichtigung? oder Bewerber der Wohnung. wie kann ich mich in solchem fall wehren?
6 Antworten
Es verbieten!
Doch der Vermieter darf während einer Wohnungsbesichtigung nicht ohne Mieter-Erlaubnis Fotos machen oder Videos drehen. Dies stellt eine Verletzung der Privatsphäre des Mieters dar (Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters; Urteile Amtsgericht Frankfurt am Main vom 16. 01.1998, Aktenzeichen 33 C 2515/97 und Amtsgericht Düsseldorf vom 24.06.2000, Aktenzeichen 25 C 4068/98).
Sie können das Fotografieren Ihrer Wohnräume untersagen.
Nein, muss man nicht - der Vermieter kann dem Interessenten einen Grundriss geben. Durch Deine Wohnugseinrichtung kann der Raumeindruck sowieso nicht sinnvoll wieder gegeben werden.
Eigentlich nicht, das ist klar geregelt. Hier mal ein nützlicher Link für Dich
https://www.mietbuergschaft24.de/wann-darf-ein-vermieter-fotos-in-der-wohnung-des-mieters-machen/
Also wenn es dein Haus/Wohnung ist dann kannst du es auch entscheiden aber wenn du es mietest natürlich nicht denn dieses Objekt gehört dem Vermieter
Falsch. Solange der Mietvertrag besteht, kann der Vermieter nicht einfach willkürlich über die Mietsache verfügen. In einer Wohnung gilt noch ein besonderer Schutz für die Privatsphäre. Ich bin kein Jurist, aber das ist eigentlich allgemein bekannt.
Im Leben nicht. ich käme überhaupt nicht auf die Idee, ohne Einverständniserklärung der Mieter in der Wohnung zu filmen oder zu fotografieren und wenn mit Einverständnis, dann wird JEDE Aufnahme vom Mieter freigegeben.