Formfehler , ist der geschlossene Vertrag gültig?
Hallo zusammen, ich arbeite in der Komune und wurde im Januar auf Lehrgang geschickt , Fachkraft für Wasserversorgungstechnik. Nun ist mir aufgefallen, das mein Partner ,der mit mir dort hin geht für 2 Jahre verpflichtet wurde und ich für 3 Jahre , das heisst, wenn ich vorzeitig gehe , dann muss ich anteilmäsig zurückzahlen. Jetzt habe ich im Tarifrecht gelesen , das für bis zu 4 Monate Lehrgang nur 24 Monate Verpflichtung zulässig ist ; laut TVöd . Ist dieser geschlossene Vertrag jetzt bindend?? Danke Euch, Gruss Mark
Sorry, Lehrgangsdauer ist 13 Wochen. Danke
2 Antworten
Wenn im Vertrag eine für Dich schlechtere Regelung getroffen wird, als es der Gesetzgeber vorschreibt, dann ist diese Regelung nicht bindend. Du kannst Dich an die gesetzlichen Zeiten halten, soweit da keine Ausnahmen (zum Beispiel, weil außertariflich) vorgesehen sind. Da musst Du nochmal die gesetzliche Formulierung genau anschauen.
Fu brauchst keinen neuen Vertrag. Nur dieser Passus ist eben hinfällig, sollte er zum Tragen kommen, dann gilt die ges. Regelung.
Nein, wenn er gegen geltendes Recht verstößt, ist mindestens der Passus im Vertrag nichtig.
Die gesetzl. Regelung besagt bei bis zu 4 Monaten Lehrgangsdauer , 24 Monate Bindung . Nur die Frage ob jetzt der ganze Vertrag hinfällig ist oder ob man die 3 Jahre ,die ja irrtümlich angegeben wurden einfach als 2 Jahren übernehmen kann. Einen neuen Vertrag kann man während des laufenden Lehrgangs nicht abschliesen ,der muss vor Lehrgangsbeginn geschlossen werden, und der Lehrgang läuft schon. Über keinen Vertrag wäre ich nicht unglücklich.......