Forderung Rechtsanwä?
Hallo zusammen.
Ich habe soeben dieses Schreiben per E-Mail erhalten und weiß, das ich damals eine Forderung der Premiere Fernsehen GmbH, bereits beglichen habe:
Forderung der Firma Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
(vormals Premiere Fernsehen GmbH & Co.KG)
Kundennummer
Sehr geehrter Herr
wir haben festgestellt, dass die Vergleichszahlung(en) nicht eingehalten wurde(n).
Wir geben letztmals Gelegenheit, den Vergleichsbetrag von EUR 900,00 mit (weiteren) monatlichen Raten in Höhe von
EUR 50,00
ab dem
zu bezahlen. Die weiteren Raten werden zum entsprechenden Datum des Folgemonats fällig. Bei Zahlungsrückstand mit einer Rate oder einem Teil davon wird diese Vereinbarung hinfällig. Die noch offene Restforderung ist dann in voller Höhe zur sofortigen Zahlung fällig.
Nach fristgerechtem Erhalt des Vergleichsbetrags wird der Verzicht auf die weitergehende Restforderung Ihnen gegenüber unmittelbar wirksam.
Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, so wird das Verfahren fortgesetzt.
Was ist jetzt zu tun ?
Zuerst meinen Rechtsschutz einschalten ?
Oder anrufen und um eine detaillierte Forderung bitten ?
Abwarten und E-Mail ignorieren ?
premiere gibt es seit Jahren nicht mehr, ist die Forderung überhaupt rechtens ?
danke
3 Antworten
Gibt es denn eine solche Vereinbarung und bist du im Verzug?
Wenn ja, dann brauchst du keinen Anwalt.
Wenn du es beglichen hast, kannst du das ja auch beweisen.. ich würde also die Überweisung raussuchen und denen schicken ...
Bis jetzt weist du nich nicht mal, wie dieser Betrag zustande kommt und ob die Forderung überhaupt rechtens ist.
du könntest auch bei dem damaligen Vertragspartner anrufen und fragen, ob überhaupt noch ein Betrag offen ist
Wie ist denn der Absender der mail und auf welches Konto soll das Geld überwiesen werden?
Soll das Geld auf ein ausländisches Konto gehen kann er sich den Anruf sparen.
Wann hast Du die letzte Rate bezahlt?
Danke für die rasche Antwort.
Das habe ich auch vor...nur welcher ist der erste Schritt ?
Warten bis eine schriftliche Aufforderung kommt ? Etc.