Folgefehler - Schülerrechte?

7 Antworten

"Nur wurden mir KEINE folgefehler gegeben."

Das klingt so, als hätte sie dir die Folgefehler nicht angerechnet. Das wäre korrekt.

Da du aber eine 5 anstatt einer 3 hast, müsste das genau anders herum sein, sie hat also auch Folgefehler als Fehler bewertet. Sie muss die Note eventuell korrigieren, nochmal darauf ansprechen und auf dein Recht bestehen.


Wechselfreund  26.02.2016, 14:40

auf dein Recht bestehen.

auf deinem Recht bestehen müsste es heißen, würde ich aber nicht tun, denn es wird sicher nicht deine letzte Klausur sein...

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Maimaier  26.02.2016, 23:11
@Wechselfreund

In Physik kann ein Lehrer sich höchstens über die mündliche Note rächen, nicht aber über Klausuren, wenn man den Mut hat sich zu wehren. Bei Rechnungen gibt es einfach keinen Ermessensspielraum.

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Bevor du völlig übertriebenerweise zum Anwalt rennst, bitte um ein erneutes Gespräch mit der Lehrerin, bitte deine Eltern um Hilfe und, sollte das die Situation nicht klären, bezieh die Schulleitung mit ein.

Sicher...direkt juristisch dagegen vorgehen, statt erstmal die Lehrerin oder die Schulleitung darauf anzusprechen.

Eeeees gibt aber keine rechtsverbindlichen Regelungen, wie und ob Folgefehler zu bewerten sind. Eventuell steht dazu etwas im jeweiligen Schulgesetz, am Ende jedoch entscheidet der Lehrer, der die Arbeit bewertet. Manche sind so nett, und tun das, manche eben nicht.

Und letztlich ist das eine super Vorbereitung auf das Erwachsenenleben. Denn wenn man auf Arbeit Mist baut und alles was man weiterhin tut, auf diesem Mist basiert, ist das dem Chef oder Kunden auch ziemlich egal, weil der Mist schon im Anfangsstadium nicht hätte passieren oder korrigiert werden müssen.

Naja juristisch dagegen vorzugehen ist doch ein bisschen übertrieben, aber was man machen kann ist eine erneute Korrektur durch den Oberstudienrat des jeweiligen Fachs. (Keine Ahnung, ob die Bezeichnung Oberstudienrat korrekt ist. (Die Person, welche übergeordnet für das Fach zuständig ist.)

Dies sollte aber nur gemacht werden, wenn große Unterschiede in der Bewertung der einzelnen Klausuren vorliegen. Z.B. bei jemand anderem würden Folgefehler gewertet.

Viel Glück

Du könntest nur dann juristisch (erfolgreich) dagegen vorgehen, wenn die Lehrerin gegen ein Gesetz oder gegen die Schulordnung vewrstoßen hat in dem sie dir den Folgefehler nicht zu gestanden hat.

Wenn dem nicht so ist, überlastest du die Justiz nur mit einem weiteren sinnlosen Prozess und machst dich zusätzlich nich lächerlich und unter Umständen unbeliebt.