Firmennamen schützen - Was ist mit der Abkürzung?

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Eingetragene Marken kannst Du im Register des DPMA recherchieren (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger). Für DPE sind 5 Einträge zu finden, wobei nur gerade eine Registrierung die reine Wortmarke "DPE" betrifft.

Ob die Verwendung von DPE durch Deine Firma die Rechte dieser Marke verletzt, musst Du anhand des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses der Markeneintragung prüfen. Marken schützen ein Zeichen nämlich nur für bestimmte Waren- und Dienstleistungen, welche bei der Markenanmeldung beansprucht werden müssen. Verkaufst Du unterschiedliche Waren und Dienstleistungen, verletzt Du die Marke nicht.

Ob Du die Abkürzung separat schützen möchtest, ist eine strategische Überlegung. Wenn die Ankürzun nur mit dem Firmenlogo benutzt wird, dann wäre es besser, wenn Du das Logo mit der Abkürzung als Wortbildmarke registrierst. Am besten Du lässt Dich durch einen Markenanwalt beraten.

Zudem solltest Du noch überprüfen (lassen), ob die Abkürzung DPE von Firmen in der gleichen oder einer ähnlichen Branche verwendet wird und falls ja, ob Dir durch den Gebrauch Ungemach durch einen Verstoss gegen das Wettbewerbsgesetz droht (unlautere Handlung).


GerdausBerlin  12.01.2013, 02:52

Bei einem Firmennamen, einer geschäftlichen Bezeichnung, kann eine Konkurrenz zu einer Marke ja nur auftreten, wenn unter dem Firmennamen auch eine Dienstleistung angeboten wird oder eine Ware.

Wenn eine Firma namens "Düsenpfeifenenergie GmbH" mit dem Firmenlogo "DPE" aber nichts anderes tut auf dem Markt, als unter der (nicht anderweitig geschützten) Marke "Supersauberdüsen" die Dienstleistung Düsenreinigung anzubieten,

könnte sie dann in Konflikt kommen mit der Inhaberin der geschützten Wortmarke "DPE"?

Etwa, weil "DPE" auf den Rechnungen steht - oder auf der Website genannt wird?

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Dein Statement "Verkaufst Du unterschiedliche Waren und Dienstleistungen, verletzt Du die Marke nicht." harmoniert nicht ganz mit Absatz 2 Nummer 2 und 3 § 14 Markengesetz.

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IntrinsicForce 
Beitragsersteller
 10.01.2013, 17:00

Vielen Dank für die ausführlichen Informationen!

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Wenn du ein ganz anderes Logo benützt dann macht das nichts glaube ich.

Es gibt ja auch sonst zum Beispiel den Laden "kik" und die social Media "kik". Die haben sich sicher nicht gegenseitig vor Gericht gezerrt.

Die Frage ist kaum zu beantworten, ohne den Namen deines Unternehmens, die genaue Abkürzung, das Logo usw. zu kennen. Das hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab: Wurde die Abkürzung bereits irgendwo eingetragen? Wie geläufig ist sie? Zum Beispiel DB steht für Deutsche Bahn, Deutsche Bank, Deckungsbeitrag, ... und kann daher kaum geschützt werden. Wird sie in ähnlichen Branchen verwendet oder nur in vollkommen anderen? Ist das Logo hinreichend anders gestaltet oder besteht irgendeine Verwechslungsgefahr?

Ich fürchte, du wirst dir entweder einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt nehmen müssen oder, wenn dir das zu teuer ist, auf die Abkürzung im Logo verzichten.


IntrinsicForce 
Beitragsersteller
 09.01.2013, 13:41

Danke für deine Antwort. Das Logo ist auf jeden Fall hinreichend gestaltet, es besteht durch die recht spezielle Branche auch keine Verwechslungsgefahr. Die Abkürzung lautet DPE, falls dies weiterhilft. Gibt es eine sichere Quelle, an der man sich über eingetragene Marken informieren kann? Oder sollte man hier auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen?

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IntrinsicForce 
Beitragsersteller
 09.01.2013, 14:03
@IntrinsicForce

was ich z.B. auf unternehmensregister.de gefunden habe, spricht eigentlich dafür, dass man sich die Abkürzung so nicht sichern lassen kann. Diese wird von sehr vielen verschiedenen Firmen verwendet (DPE Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH, DPE Projektentwicklung GmbH & Co. KG, DPE Deutsche Private Equity Gesellschaft mbH, DPE Energietechnik UG , DPE Deutschland II B GmbH & Co. KG, DPE Deutschland II C GmbH & Co. KG).

Sehe ich das richtig, dass ich mich da einfach "einreihen" kann, oder könnte es da rechtliche Probleme geben?

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Suche Dir lieber einen anderen Firmennamen aus. Du kannst die Abkürzung nicht als Warenzeichen schützen, da andere bereits ältere Rechte daran haben.


IntrinsicForce 
Beitragsersteller
 09.01.2013, 13:05

es ist mir sehr wichtig, dass ich diesen Namen auch verwenden kann. Hat man denn automatisch Rechte auf eine Abkürzung, wenn man sich den ausgeschriebenen Firmennamen sichert?

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