Eingetragene Marken kannst Du im Register des DPMA recherchieren (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger). Für DPE sind 5 Einträge zu finden, wobei nur gerade eine Registrierung die reine Wortmarke "DPE" betrifft.
Ob die Verwendung von DPE durch Deine Firma die Rechte dieser Marke verletzt, musst Du anhand des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses der Markeneintragung prüfen. Marken schützen ein Zeichen nämlich nur für bestimmte Waren- und Dienstleistungen, welche bei der Markenanmeldung beansprucht werden müssen. Verkaufst Du unterschiedliche Waren und Dienstleistungen, verletzt Du die Marke nicht.
Ob Du die Abkürzung separat schützen möchtest, ist eine strategische Überlegung. Wenn die Ankürzun nur mit dem Firmenlogo benutzt wird, dann wäre es besser, wenn Du das Logo mit der Abkürzung als Wortbildmarke registrierst. Am besten Du lässt Dich durch einen Markenanwalt beraten.
Zudem solltest Du noch überprüfen (lassen), ob die Abkürzung DPE von Firmen in der gleichen oder einer ähnlichen Branche verwendet wird und falls ja, ob Dir durch den Gebrauch Ungemach durch einen Verstoss gegen das Wettbewerbsgesetz droht (unlautere Handlung).