Wörter und Namen können nicht patentiert werden, Patente schützen nur technische Erfindungen. Allenfalls lässt sich ein Wort als Marke hinterlegen. Dann ist diese Wort aber nur im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen im geschäftlichen Verkehr geschützt. Da das Wort "Ser" im Buch nicht markenmässig benutzt wird brauchst Du Dir jedoch keine Gedanken machen.

Viel Erfolg mit Deinem Projekt!

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Eingetragene Marken kannst Du im Register des DPMA recherchieren (http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger). Für DPE sind 5 Einträge zu finden, wobei nur gerade eine Registrierung die reine Wortmarke "DPE" betrifft.

Ob die Verwendung von DPE durch Deine Firma die Rechte dieser Marke verletzt, musst Du anhand des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses der Markeneintragung prüfen. Marken schützen ein Zeichen nämlich nur für bestimmte Waren- und Dienstleistungen, welche bei der Markenanmeldung beansprucht werden müssen. Verkaufst Du unterschiedliche Waren und Dienstleistungen, verletzt Du die Marke nicht.

Ob Du die Abkürzung separat schützen möchtest, ist eine strategische Überlegung. Wenn die Ankürzun nur mit dem Firmenlogo benutzt wird, dann wäre es besser, wenn Du das Logo mit der Abkürzung als Wortbildmarke registrierst. Am besten Du lässt Dich durch einen Markenanwalt beraten.

Zudem solltest Du noch überprüfen (lassen), ob die Abkürzung DPE von Firmen in der gleichen oder einer ähnlichen Branche verwendet wird und falls ja, ob Dir durch den Gebrauch Ungemach durch einen Verstoss gegen das Wettbewerbsgesetz droht (unlautere Handlung).

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Deine Frage betrifft das Markenrecht und hat mit Patenten nix zu tun...

Und nein, der Begriff "après ski party" kann für eine derartige Veranstaltung nicht geschützt werden, da dies beschreibend wäre, was gemäss §8, Abs. 2 MarkenG ein absoluter Auschlussgrund darstellt.

Ihr könnt den Begriff also problemlos verwenden.

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Spiele sind gemäss §1, Abs. 3, Ziff. 3 des Patentgesetzes (PatG) vom Patentschutz ausgeschlossen. Daher muss Du Dir wegen Kosten also keine Gedanken machen...

Die Ausgestaltung des Spiels, also dessen graphische Elemente (Spielkarten, Spielbrett etc) sowie die Spielanleitung sind durch das Urheberrecht geschützt. Dieses muss nirgends angemeldet werden und kostet daher auch nichts, es entststeht gleichzeitig mit der Schaffung des Werkes.

Allerdings müssen die graphischen Elemente eine genügende Schöpfungshöhe erreichen, um durch das Urheberrecht erfasst zu werden. Falls dem nicht so ist, könnte allenfalls ein Geschmacksmuster (Design) auf einige dieser Elemente angemeldet werden (Kosten in DE: 40 Euro inkl. drei Jahre Schutz, dann Aufrechterhaltungsgebühren).

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Innerhalb der EU ist Parallelimport legal, sofern das Produkt mit Einwilligung des Herstellers in Verkehr gesetzt wurde. Mit dem ersten Verkauf (z.B. an einen Grosshändler) erschöpfen sich die Rechte des Herstellers am Produkt und diese kann innerhalb der Union frei verkauft werden (sog. regionale Erschöpfung).

Ein Parallelimport eines in der EU geschützten Produkts (egal ob Patent-, Marken-, Design- oder Urheberrecht) stellt allerdings eine Rechtsverletzung dar, da sich die Rechte des Herstellers am Produkt bei einem Verkauf ausserhalb der Union nicht erschöpfen.

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Zur Klarstellung: Patente schützen nur technische Erfindungen. Ein Spruch oder eine Weisheit gehört allerdings eindeutig nicht dazu.

Werke der Kunst oder Literatur sind durch das Urheberrecht geschützt. Dazu muss das Werk jedoch eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen, was bei kurzen Sprüchen und Weisheiten idR nicht gegeben ist. Anders verhält es sich mit Sprüchen von Schriftstellern, Philosophen etc.: Diese stellen meist Zitate aus einem Buch dar, welches durch das Urheberrecht geschützt ist.

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