Holding UG mit Tochter im EU Ausland gründen?

2 Antworten

Das Problem ist, dass ausländische Gesellschaften aus dem Nicht-EU-Ausland hier in Deutschland nur anerkannt werden, wenn sie nicht nur ihren Satzungssitz dort haben, sondern auch ihren Verwaltungssitz. Es kommt darauf an, wo die Geschäftsentscheidungen getroffen werden, wo der Gesellschafter-Geschäftsführer seinen Sitz hat usw. Demzufolge würde das deutsche Recht die südamerikanische Kapitalgesellschaft im Zweifel gar nicht anerkennen und dich insoweit wie einen Einzelkaufmann behandeln. Umgekehrt würde auf die deutsche Mutter, wenn ihr Verwaltungssitz in Südamerika ist das jeweilige Gesellschaftsrecht des südamerikanischen Landes Anwendung finden. Eine "freie" Rechtsform- und Sitzwahl gibt es grundsätzlich nur innerhalb der EU, soweit es nicht irgendwelche Abkommen mit Drittstaaten gibt.

Die UG ist eine deutsche Rechtsform, kannste also nur in Deutschland gründen. Als Holding ist die auch komplett ungeeignet. Und welches Land in Südamerika ist bitte in der EU!?

Ziemlich wirr, das alles.