Findet ihr man sollte fremdgehen gesetzlich unter strafe stellen?

7 Antworten

Es kommt halt auch voll drauf an, bist du verheiratet oder nicht? Also wenn man in einer 2-3 Monats Beziehung ist, man eventuell sogar Schluss machen will, dann mit jmd anderem schläft und kurz danach Schluss macht, sollte man eine Strafe bekommen?
also in der Ehe könnte man eventuell für Vertragsauflösungen oder so argumentieren aber gesetzliche Strafe? Bisschen hart überzogen

Bei gegeneinander fremdgehenden Eheleuten würde ich mir das "Verursacherprinzip" zumindest im Finanzausgleich zwischen den strittigen Parteien wieder zurück wünschen.

Bei gleichzeitig noch dadurch untergeschobenen Kindern wäre ich persönlich noch unentschlossen und vorsichtiger in der Folgehandhabe. Aber schnellstmögliche Aufklärung der biologischen und rechtlichen Vaterschaft müßte bei so etwas auf Antrag der beteiligten Parteien unbedingte Eile zur Regulierung der folgenden Unterhaltsverpflichtungen erfahren.

Solang beim Fremdgehen kein unterhaltspflichtiges Kind oder eine Krankheit verbreitet wird, ist ein Seitensprung keine Straftat. Weder romantisch noch juristisch betrachtet.

Nein, es sollte aber dann möglich sein "fristlos" jegliche Veträge widerrufen zu können.

Nein, sollte man nicht