Filme auf Tablet kopieren?
Hallo zusammen :) Ich hab mir einen DVD-Film gekauft und möchte diesen gerne auf mein Tablet machen. Allerdings weiß ich nicht wie, da man den Film, um ihn auf das Tablet zu machen erstmal auf den PC machen müsste, aber die Filme sind ja alle kopiergeschützt. Kann mir jemand helfen und sagen wie ich das machen kann?
3 Antworten
Was Du vorhast, nennt man "DVD rippen".
Kostenlose Software wären z.B. DVD Shrink oder Handbrake.
Aber: Es gibt die Software auch in Versionen, die mit dem gebräuchlichsten DVD-Kopierschutz CSS nicht klar kommen! Beachte also, aus dem Netz die Version mit "DeCSS" zu holen. Das sind bei Shrink fast alle (internationale Version), während man bei Handbrake AFAIR immer eine separate Library downloaden muss (ich kenne nur Shrink).
Mit Shrink kann man dann die VOB-Dateien entschützen und auf Wunsch verkleinern bzw. sogar in einer einzigen VOB-Datei zusammenfassen, mit Handbrake AFAIR sogar direkt in MPEG4 umwandeln.
Auch nicht schlecht: Von DVDFab gibt es mit Passkey einen kostenlosen Windows-DVD-Treiber, der im Hintergrund entschützt. Damit kann man dann auch gleich mit normaler Software die ganze DVD in eine Datei packen (ISO-Abbild).
Die einzelne VOB-Datei bzw. das ISO-Abbild lässt sich dann auf dem Tablet z.B. mit VLC oder Kodi anschauen (VLC finde ich besser, hat aber mal mehr mal weniger Probleme mit den DVD-Menüs - es ist aber anders als die Desktop-Versionen, während Kodi auf allen Plattformen identisch ist)
Wenn der Kopierschutz neuer ist als der uralte CSS, dann hast Du Pech gehabt. Da muss dann entweder Löhnware her, oder MakeMKV (ein neues Programm, dass in der Beta-Phase noch kostenlos ist - ist AFAIR eigentlich für Blu-rays gedacht, funktioniert aber möglicherweise auch mit DVDs).
PS: Die Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes ist zwar verboten, wird aber nicht bestraft. Die "Kopie für den persönlichen Gebrauch" erlaubt bei Filmen (und Musik) prinzipiell Kopien für sich selbst, Verwandte oder persönliche Freunde. Auch von der Kopie dürfen die Empfänger dann ihrerseits weitere Kopien für den persönlichen Gebrauch herstellen. Aber nur, wenn das "Original" nicht kopiergeschützt war! Für dich selbst hat das Verbot bzw. die Umgehung des Schutzes also keine Konsequenzen.
PPS: Früher habe ich Shrink benutzt, und je nach qualitativer Notwendigkeit VOBs von 3-8 GB erzeugt (nur die wichtigsten Tonspuren und Extras). Mittlerweile sind die Festplatten aber soooo groß und günstig, dass ich nunmehr mittels Löhnware einfach die kompletten Datenträger als Abbilder auf meine Platten rotze. Geht schneller, und ich habe alles auf meinem Mediaserver ständig im Zugriff ...
... und sei es, um es mal eben auf mein Tablet zu ziehen, falls es nötig ist (und das ist es ziemlich oft :)).
Hallo, ich habe ein ähnliches Problem, nun ist der Beitrag schon 5 Jahre alt und sicher überholt. Könnte mir jemand weiterhelfen ? Ich brauche meine DVD Serie auf meinem Laptop, für einen längeren Klinikaufenthalt. DVD so rüberkopieren, habe ich nur ohne Menu auf Englisch hin bekommen. Kann mir bitte jemand helfen. Vielen lieben Dank
aber die Filme sind ja alle kopiergeschützt.
und genau deswegen ist es verboten was du da vor hast... also lass es lieber... und frag nicht auch noch öffentlich danach!
UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
und genau deswegen ist es verboten was du da vor hast... also lass es lieber... und frag nicht auch noch öffentlich danach!
Klassischer Faux pas, wenn man zu Themen Tipps gibt, die kompliziert sind und von denen man nicht wirklich Ahnung hat:
UrhG § 95a
UrhG § 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht (...) wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Warum darf man ohne Zustimmung nicht "entschützen", wird aber nicht bestraft, wenn man es trotzdem für den persönlichen Gebrauch (also Kopie für sich, Verwandte oder persönliche Freunde) tut?
Weil man für die "Privatkopie" eine legale Vorlage braucht!
Hat man die Erlaubnis zur Kopierschutzumgehung nicht, dann wird man für die "Privatkopie" zwar nicht bestraft, aber man darf von der Kopie nicht weitere Kopien herstellen.
DAS ist der Grund für diese etwas unübersichtliche Regelung, NICHT das Unterbinden von "Privatkopien" (für die die Filmeanbieter übrigens nach wie vor die Pauschalabgabe einkassieren).
und von denen man nicht wirklich Ahnung hat:
Ja, da fass dich dann mal an die eigene Nase!!!
Der von dir zitierte § 108b ist die strafrechtliche Komponente, bedeutet dass hier von der Judikative eine Strafe verhängt werden kann. Dessen unbeschadet existiert dennoch zivilrechtlich der §95a in dem es keinerlei Einschränkungen für Privatzwecke gibt.
Man kann also zwar nicht in's Gefängnis geworfen werden, aber trotzdem auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt werden bzw. sich eine entsprechende Abmahnung einfangen
Dessen unbeschadet existiert dennoch zivilrechtlich der §95a in dem es keinerlei Einschränkungen für Privatzwecke gibt.
Das ist zwar richtig, aber ...
Man kann also zwar nicht in's Gefängnis geworfen werden, aber trotzdem auf Schadensersatz und Unterlassung verklagt werden bzw. sich eine entsprechende Abmahnung einfangen
... reine Theorie und KEINE Rechtspraxis.
Das kann man erklären, ich schenke mir das aber hier.
Denn neben den hohen rechtlichen Hürden, die der Kläger kaum überwinden kann, ist das Haupthindernis das Bundesverfassungsgericht! Denn jedes "absolute Recht" wie auch das Urheberrecht hat juristische Schranken (das ist zwingend!) zum Wohle der Allgemeinheit (Verfassungsauftrag: "Eigentum verpflichtet" und anderes).
Beide Seiten (Bürger wie Rechteinhaber) wollten dann auch gegen die neue Regelung klagen (den einen zu streng, weil man die notwendige Software hier nicht mehr kaufen kann, den anderen zu lasch, weil man immer noch nicht bestraft wird).
Das BVerfG hat beides abgebügelt.
Die Software könne man ja schließlich aus dem Netz holen, und bei Missbrauch stünde in der Tat der zivilrechtliche Weg ja noch offen.
Und die Rechteinhaber haben formelle Fehler begangen, die ihr Ansichten von vorneherein aussichtslos machte. Praktischerweise müssen sie sich somit auch nicht mehr dafür rechtfertigen, wieso sie zwar faktisch alle Medien schützen, aber dennoch die Pauschalabgabe einkassieren, die auf alle Leermedien und Kopiergeräte erhoben wird.
Kopieren komplett illegal zu machen UND trotzdem weiter kassieren, wäre ja auch zu dreist gewesen (denn für "Raubkopien" gibt es diese Abgabe NICHT) ... ^^
Dir steht es natürlich frei, Abmahnungen bzw. Urteile bezügl. der "Privatkopie" beizubringen. Das wäre begehrtes Wasser auf die Mühlen von denen, die gerne erneut vor das BVerfG ziehen möchten! ^^
Merke: Zu beachten ist IMMER auch der Schutzzweck eines Gesetzes! Und der lautet hier: Sinn ist NICHT, die Privatkopie unmöglich zu machen, sondern es soll verhindert werden, dass ein Schüler mit einem Original (indirekt) seine komplette Schule mit Kopien versorgen kann. So hat es jedenfalls die damalige Justizministerin sinngemäß verlautbart. Und das zu beachten ist für die Gerichte zwingend!
In diesem Sinne.
iPad oder Android-Tablet oder MS Surface?
Man kann Filme mit iTunes von einer DVD auf den PC kopieren, google das am besten, und dann einfach per drag&drop aufs Tablet ;)
Moment, es ist nicht illegal, den Film von der DVD für den privaten Gebrauch auf den PC zu kopieren. Lediglich die Vervielfältigung oder Verbreitung desselben ist strafbar.