Feuerwerk verkauf im Ausland?

3 Antworten

Feuerwerk der Kategorie F3 darfst du ausschließlich mit einem Erlaubnisschein nach §27 SprengG einführen.
Du musst dich also auf F1, F2, T1 und P1 beschränken, aber dabei beachten das es Beschränkungen in den Satzmengen gibt.

Belgien 100%. NL nicht, Lux weiß ich nicht.

Ich war in Belgien, etwas teurer als hier, aber bekommst halt auch geile Sachen.

Aber die willst du ja nicht kaufen, musst dann bissel darauf achten, was du genau kaufst.

Da wo ich war, hatten sie keine einzige Rakete, die hier legal wäre, selbst die Kleinsten hatten 25g NEM.

Ich glaube kaum das du die Erlaubnis nach §27 sprengstoffgesetz hast um legal f3 zu haben

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Nebenjob bei Pyrotechniker/ Besitzer Erlaubnis §27 SprengG