F3 Feuerwerk aus Polen nach Deutschland?
Hallo will in Polen Feuerwerk kaufen der Kat.F3 und F2.Ist es legal das Feuerwerk mit sich zu führen wenn es eine Ce Nummer hat und eine Deutsche Erklärung?
Ist es strafbar die Böller mitsich zuführen?
9 Antworten
F3 = Verboten
F2 = bedingt erlaubt
Aus dem Ausland eingeführte Feuerwerkskörper haben oft gefälschte CE Kennzeichnungen.
"Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen",
Aus dem Ausland eingeführte Feuerwerkskörper haben oft gefälschte CE Kennzeichnungend
Das sagt der ein oder andere, stimmt aber nicht. Alle Feuerwerksartikel bzw. Deren CE-Zulassung der namenhaften Hersteller sind definitiv nicht gefälscht. Mittlerweile ist die CE-Prüfung ja verpflichtend, entsprechend müsste alles damit gekennzeichnet sein. Das einzige was realistisch ist, dir werden alte Produkte verkauft, die sowas nicht besitzen.
Fälschungen in der Form aber eher weniger… Jedenfalls nicht in den seriösen Shops im Ausland und auf den Märkten in der Regel auch nicht. Man kann sich da auf jeden Fall an den Produkten bzw. Hersteller selber orientieren, um wissen zu können, dass es echt ist.
Du weißt genau, das du kein F3 rüber bringen darfst !!!! Der Rest unter Einhaltung interner Gesetze wie z.B. Satzmenge etc.
Jene Spreng- oder Feuerwerkskörper, die als „Polenböller“ oder „Tschechenkracher“ einen gewissen Ruf genießen, da sie an Schall- und Sprengwirkung den in Deutschland handelsüblichen Silvesterkrachern um einiges überlegen sind, entsprechen meist der Kategorie F3, und sind somit illegal, was bedeutet, dass jedweder Umgang mit diesen Stoffen diesseits der deutschen Grenze strafbar ist. Dies umfasst Erwerb und Einfuhr.
Der bloße Kauf stellt also bereits einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar.
Das ist nur eine Kleinigkeit, aber in Polen darf jeder legal F3 kaufen. Illegal wird es erst, wenn Du damit im Besitz und ohne entsprechende Erlaubnis die deutsche Grenze passierst.
Für F 3 Feuerwerk brauchst du eine behördliche Erlaubnis. Hast du diese nicht droht dir Bußgeld im höheren fünfstelligen Bereich oder sogar Freiheitsstrafe. Dies gilt allerdings wenn du es in Deutschland erwerben willst. Polenböller sind in Deutschland ohnehin illegal .
Das widerspricht sich, da Polenböller nichts anderes als F3-Böller sind, die CE geprüft sind und ebenso in Kategorie F3 geführt werden. Daher kann er sie auch in Deutschland legal erwerben mit deiner obig genannten Erlaubnis. Polenböller im früheren Sinne gibts nicht mehr.
Hinzugefügt sei noch das Feuerwerk der Klasse F3 eingeführt sowie gezündet werden darf sondern im Besitz Erlaubnis nach Paragraph 27 ist