Feuerwehrübung auf Privatbesitz?
Darf die Feuerwehr ohne vorher zu fragen, in einem privaten Wald, in diesem Fall meiner, eine Übung machen ohne mich zu informieren?
2 Antworten
Dir gehört ein Wald? Huh.
Nein, wenn es tatsächlich DEIN Grundstück ist, dein Eigentum, dann müssen sie davor natürlich mit dir sprechen, klar.
Ich behaupte mal nein. Nennt man Hausfriedensbruch
Ein Hausfriedensbruch liegt immer dann vor, wenn jemand ohne Ihr Einverständnis Ihre Wohnung, Grundstück oder Ihre Geschäftsräume betreten hat und dort verweilt, obwohl sie diesen aufgefordert haben zu gehen. Wer das sogenannte Hausrecht hat, kann in diesem Fall Anzeige erstatten.
Du kannst auch gerne als 5. Punkt Besitztum hinzufügen. Dazu zählt auch ein Grundstück
Was in irgendwelchen Infotexten steht interessiert mich nicht. Ich hab im StGB nachgeschaut, denn was dort steht gilt auch.
Du kannst auch gerne als 5. Punkt Besitztum hinzufügen
Besitzum steht im §123 StGB aber nicht. Ich hab nur die Sachen aufgezählt die auch im StGB stehen.
Was verstehst du dann unter "befriedetem Besitztum?" Grundstück mit Zaun vielleicht oder mit Hinweisschild?
Lies lieber nochmal.genau nach
Was verstehst du dann unter "befriedetem Besitztum?"
Das was die Rechtssprechung darunter versteht.
Dazu zitiere ich das OLG Frankfurt am Main aus seinem Beschluss vom 16.03.2006 - 1 Ss 219/05
„Ein „befriedetes Besitztum“ ist nach der seit der Entscheidung des Reichsgerichts (Urteil vom 12.12.1884, RGSt. 11, 293 f.) einhelligen Rechtsprechung und der übereinstimmenden Auffassung der Literatur immer dann gegeben, wenn ein Grundstück von dem Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das beliebige Betreten durch andere – wobei insoweit auf die Gegebenheiten zum Tatzeitpunkt abzustellen ist (vgl. KG, Urteil vom 13.04.1927, JW 1927, 1713) – gesichert ist.“
Der Ausdruck befriedetes Besitztum findet im Strafrecht Anwendung. Nach § 123 Absatz 1 StGB begeht derjenige einen Hausfriedensbruch, wer unter anderem in das befriedete Besitztum eines anderen widerrechtlich eindringt oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt. Befriedetes Besitztum meint dabei ein in äußerlich erkennbarer Weise gegen Betreten durch zusammenhängende (nicht notwendigerweise lückenlose) Schutzwehren gesichertes bebautes oder unbebautes Grundstück.
Ein Wald hat grundsätzlich ja kein Zaun o.ä. also handelt es sich grundsätzlich um kein befriedetes Besitztum
Woher weisst du, dass es keinen Zaun gibt? Warst du zwischenzeitlich dort?
Ich habe von grundsätzlich geschrieben und nicht von dem exakten Fall
Ein Waldstück in Privatbesitz ist nicht grundsätzlich nicht eingezäunt bzw nicht deutlich als Privatbesitz gekennzeichnet.
Eine grundsätzliche Abzäunung dürfte nicht vereinbar mit §14 Abs. 1 Satz 1 BWaldG sein.
Es geht nicht um eine Abzäunung, die das Betreten zur Erholung (was aber sicher nicht Ziel der Feuerwehr bei der Übung war!) verhindert, sondern um eine deutliche Kenntlichmachung, dass es sich um ein Grundstück im Privatbesitz handelt.
Welches dieser vier Sachen erfüllt denn ein Wald?