Kann ich den Fernseher umtauschen ?

9 Antworten

Dieser Handelshof ist bestimmt ein Internethandelsgeschäft. Geräte so zu kaufen, ist immer etwas kritisch. Am besten, man geht z.B. in ein grosses Fachgeschäft (Media Markt würde ich jetzt nicht zu den Fachgeschäften zählen; dort haben die Verkäufer keine grosse Ahnung. Die Preise für Fernseher sind recht runtergekommen und in einem Geschäft könnte man sich ja auch die Fernseher in Aktion anschauen und dann entscheiden. Auf jeden Fall würde ich Handelshof schreiben und das Problem genau schildern. Die haben ja sicher auch eine Garantie auf Neuware. Ob man das Geld wieder zurückbekommt oder nur mit einer Gutschrift abgespiesen wird, wird sich dann herausstellen.


schlauerich 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 22:52

Das ist kein internethandel sondern ein geschäft für großverbraucher(gastronomie....)

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Ja kannst du

  1. es ist eine Schlechtleistung des Händlers.
  2. 2 Jahre Gewährleistung
  3. GG und HGB

stefffi23  20.06.2012, 22:48

GG? Hm.... Und HGB beim Verbraucher????

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dasDavd1990  20.06.2012, 22:54
@stefffi23

also das Grund Gesetz sichert den Käufer mit einer Gewährleistung ab diese läuft immer 2 Jahre (auch auf Butter Eier Milch...)

in diesen 2 Jahren kannst du einen Mangel Reklamieren.

da greift dann das HGB ein:

in den ersten 6 Monaten kannst du ohne Angaben von Gründen eine Schadhafte Ware Reklamieren (Schlechtleistung)

nach den ersten 6 Monaten tritt dann die umkehrlast in Kraft, d.h du musst Angeben können das der Schaden der nach 6 Monaten entstanden ist nicht durch eigenes Fehlverhalten entstanden ist.

aber da auf allen elektronischen Artikeln ein 14 tägiger Wiederufsrecht besteht kannst du einfach da hin gehen und es umtauschen lassen.

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herja  20.06.2012, 23:17
@dasDavd1990

aber da auf allen elektronischen Artikeln ein 14 tägiger Wiederufsrecht besteht

Das ist so natürlich Unsinn!

Ein Wiederrufrecht besteht NUR bei Fernabsatzverträge, z. B. im Onlinehandel.

Da es sich hier NICHT um ein Fernabsatzvertrag handelt, greift auch das 14 tägiger Wiederufsrecht nicht!

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Hi,

Ein Wiederrufrecht besteht NUR bei Fernabsatzverträge, z. B. im Onlinehandel.

In deinem Fall trifft das also nicht zu.

Ein sehr schlechtes Bild KANN ein Mangel sein und wäre über die Garantie oder Gewährleistung zu regulieren. Der Händler muss also nicht einfach Umtauschen, manche Händler machen das freiwillig, andere nicht. Normalerweise wird die Ware an den Hersteller zurück geschickt und der Hersteller schickt ein neues oder repariertes Gerät zurück.

Wenn es sich um einen Mangel handelt, hat der Händler zunächst einmal das Recht nachzuerfüllen. Das wäre entweder der Fall, wenn er den Mangel behebt oder dir evtl. ein anderes Gerät mitgibt. Ein Recht auf Geldrückgabe hast du grundsätzlich erstmal nicht. Dazu müsste die Nacherfüllung min. schon 3 x fehlgeschlagen sein und du nach erfolgter Fristsetzung vom Kaufvertrag zurückgetreten sein.

Ja, mach das. Man kauft einen Ferseher in der Annahme, dass das Bild okay ist. Ist es das nicht, dann ist das Geraet defekt.


user1792  20.06.2012, 22:50

Das Gerät ist nicht automatisch defekt, man muss es nur richtig einstellen!

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