11 o.O

ein bisschen früh?????

viel zu früh!!!!!

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Ja kannst du

  1. es ist eine Schlechtleistung des Händlers.
  2. 2 Jahre Gewährleistung
  3. GG und HGB
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du fühlst dich durch deine Pflegefamilie gefangen? Naja ich will nicht wissen was vorgefallen ist, aber geh zum Jugendamt und rede mit denen.

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