Fernschule trotz Schulpflicht wegen Krankheit?

2 Antworten

Mit einem ärztlichrn Gutachten kannst du dich an deine Schulbehörde wenden und einen Antrag im Sinne deines Wunsches stellen. Die Behörde ist bei Gymnasien der Ministerialbeauftragte und bei Grund- und Hauptschulen die Schulbehörde. Deine Eltern sollten da mal auch mit deiner derzeitigen Schulleitung reden! Guten Erfolg und gute Besserung!

In dieser Situation mußt du dich an die, für dich zuständige, Landesschulbehörde wenden und dort einen Antrag auf Befreiung von der allg. Schulpflicht stellen. Eine entsprechende Stellungnahme deines Psychologen solltest du dem Antrag beilegen.