Ferienwohnung: Darf der Mieter Nägel in die Wände schlagen?

oklein  03.06.2024, 23:41

Lautet der Vertrag explizit auf eine Ferienwohnung oder ist es ein einfacher MV mit zeitlicher Befristung oder gar ein ganz normaler MV mit kurzer Kündigungsfrist?

Siavi 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 06:44

Es ist ein Vertrag für eine Ferienwohnung.

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Normalerweise hat der Vermieter Nägel und Dübel "im üblichen Maß" zu dulden und das Verschließen/Überarbeiten ist mit dem Mietzins abgegolten.

Wie Du es schilderst, geht dies aber darüber hinaus. Jetzt stellt sich aber auch die Frage, wie der Mangel zu beheben ist. Der Aufwand muss auch im Verhältnis stehen. Insofern wäre ein komplettes Neutapezieren der Wand fraglich (weil zu aufwändig für kleine Nagellöcher). Das lässt sich aber hier nicht abschätzen.

Ich würde den Mieter dennoch damit konfrontieren und zumindest einen Schadensersatz geltend machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat

oklein  05.06.2024, 19:34

Danke und viel Erfolg 😊

in einer Ferienwohnung dürfte das Sachbeschädigung sein.