Ferienwohnung: Darf der Mieter Nägel in die Wände schlagen?
Wir vermieten eine Ferienwohnung und nach der letzten Vermietung (Zeitraum 4 Monate) mussten wir feststellen, dass die Wände von kleinen Nägeln übersät waren. Natürlich ist die Tapete an diesen Stellen auch abgenutzter, weil Bilder o.ä. dort hingen und Farbschlieren hinterließen. Ist das erlaubt? Ich bin etwas sprachlos, weil ich das nicht erwartet hatte.
2 Antworten
Normalerweise hat der Vermieter Nägel und Dübel "im üblichen Maß" zu dulden und das Verschließen/Überarbeiten ist mit dem Mietzins abgegolten.
Wie Du es schilderst, geht dies aber darüber hinaus. Jetzt stellt sich aber auch die Frage, wie der Mangel zu beheben ist. Der Aufwand muss auch im Verhältnis stehen. Insofern wäre ein komplettes Neutapezieren der Wand fraglich (weil zu aufwändig für kleine Nagellöcher). Das lässt sich aber hier nicht abschätzen.
Ich würde den Mieter dennoch damit konfrontieren und zumindest einen Schadensersatz geltend machen.
in einer Ferienwohnung dürfte das Sachbeschädigung sein.