Ferialjob Sozialversicherung?


26.09.2024, 01:03

Ich bin außerdem in Österreich!

1 Antwort

Du bist damit deutlich über der Grenze einer geringfügigen Beschäftigung, musst also bei der Sozialversicherung angemeldet werden und dementsprechend auch SV-Beiträge bezahlen. Willkommen im echten Leben der werktätigen Bevölkerung.

Zurückfordern kannst du allenfalls mit einer ANV nächstes Jahr Steuern. Hier käme die Negativsteuer in Betracht, die man als teilweise Erstattung der SV-Beiträge sehen kann, weil du wohl noch keine Einkommensteuer zahlen wirst.


Cebi12345678 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 12:20

Kannst du mir das vielleicht erklären wie ich das nächstes Jahr machen kann?