Ferialjob Sozialversicherung?
Hallo, ich war dieses Jahr im Juli als Ferialjobber bei der Gemeinde tätig. Ich habe ca. 1300 € verdient, jedoch wurden mir etwa 200 € für die Sozialversicherung abgezogen. Ich wollte nachfragen, ob ich diesen Beitrag überhaupt zahlen muss und, falls nicht, wie ich ihn zurückfordern kann.
Ich bin außerdem in Österreich!
1 Antwort
Du bist damit deutlich über der Grenze einer geringfügigen Beschäftigung, musst also bei der Sozialversicherung angemeldet werden und dementsprechend auch SV-Beiträge bezahlen. Willkommen im echten Leben der werktätigen Bevölkerung.
Zurückfordern kannst du allenfalls mit einer ANV nächstes Jahr Steuern. Hier käme die Negativsteuer in Betracht, die man als teilweise Erstattung der SV-Beiträge sehen kann, weil du wohl noch keine Einkommensteuer zahlen wirst.
Du machst beim Finanzamt eine Arbeitnehmerveranlagung. Das ist in deinem Fall eine sehr simple Angelegenheit, weil du praktisch nichts angeben musst. Geht auch komplett online - deine Eltern haben sowas wahrscheinlich schon gemacht.
Kannst du mir das vielleicht erklären wie ich das nächstes Jahr machen kann?