Fensterheber defekt und die Motoren dafür werden nicht mehr hergestellt, Erstattung eines Teils des Kaufpreises?

Rosswurscht  01.07.2024, 14:01

Wer sollte dir da was erstatten?

Tarinya1227 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 16:25

Der Händler

Colopia  01.07.2024, 14:02

Ähm... Wann hast du den Wagen gekauft dass du "einen Teil" des Kaufpreises erstatten haben willst?

Tarinya1227 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 16:25

Ich habe den Wagen im März gekauft.

Colopia  01.07.2024, 16:29

du willst für ein 17 jahre altes Nutzfahrzeug der Einfachklasse Geld, weil ein unwichtiges Teil nicht mehr funktioniert?

Tarinya1227 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 16:38

Ja ich habe dafür bezahlt, also sollte es auch funktionieren.

3 Antworten

es gibt eine Selbstverpflichtung der Autohersteller 15 Jahre nach Produktionsende noch Ersatzteile zu liefern. Außerdem gibt es noch was auf dem freien Ersatzteilmarkt. Zusätzlich kann man den bestehenden Motor reparieren oder gebrauchte Teile einbauen. Irgendwas wird bei dir möglich sein.


Tarinya1227 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 16:26

Der Händler hat schon alles versucht und schon geguckt, ob er einen neuen Motor bekommt. Dieser hat eine bestimmte Nummer und die ist nirgendwo zu finden.

0
hilflos99  02.07.2024, 09:19
@Tarinya1227

der Händler darf nur offizielle Ersatzteile der VW Gruppe kaufen und einbauen.

0
Ich würde mir dann einen Teil des Kaufpreises erstatten lassen 

von wem denn, die Gewährleistung ist längst abgelaufen ich würde dir nen Vogel zeigen


Tarinya1227 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 16:28

Wie gut, dass ich den Wagen erst im März gekauft habe und im Kaufvertrag steht, dass der Motor instand gesetzt oder ausgetauscht wird. Und ich habe bei dem Händler Gewährleistung.😉

0

Auf welcher rechtlichen Basis möchtest Du eine Erstattung fordern?

Es gibt m.E. keine Pflicht zur Vorhaltung von Ersatzteilen. Es sei denn, die wurde vertraglich mit Dir vereinbart.


Tarinya1227 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 16:29

Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass der Fensterheber repariert bzw. erneuert wird.

0
einandereruser  01.07.2024, 17:25
@Tarinya1227

Dann hast Du das "gute Stück" also noch nicht so lange.
Dann würde ich auf die Erneuerung/Reparatur bestehen.
Ist das Problem des Händlers, wo und zu welchem Preis er Ersatzteile findet.

0
Tarinya1227 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 17:32
@einandereruser

Ich warte ja schon seitdem ich den abgeholt habe, auf die Reparatur. Das sind ja schon 4 Monate. Daher meine Frage wegen der Erstattung.

0