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Hallo Beim Erstezen eines vorhandenen Bauteils ist keine Baugenehmigung erforderlich Sollte das neue Bauteil geringfügig abweichen ist das natürlich kein Problem sollte aber aus einem Fenster von 1.01 x 1,01 ein Fenster werden von 1.26 x 2,01 werden dürfte das strenggenommen schon unter Baugenehmigung fallen. sowas sollte man vorher bei der Baubehörde mal vorsichtig abklopfen, dann gibts weniger Probleme. Einzig bei Denkmalschutz muss man das vorher abklären ob Form und Farbe genehm sind Viel Spaß beim Wechseln