Fehltage = Keine IHK Prüfung?

1 Antwort

Wichtig für die Prüfung ist erst einmal, dass die Punkte im Ausbildungsrahmenplan abgefrühstückt und im Ausbildungsnachweis dokumentiert sind. Denn spätestens bei der schriftlichen Prüfung muss der Ausbildungsnachweis dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden.

60 Fehltage sind natürlich schon 'ne Menge. Hier sollte der Ausbilder bei Bedarf einen individuellen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, damit das Ausbildungsziel noch erreicht werden kann. Dazu könnte auch eine außerbetriebliche Förderung gehören.

Ein Gespräch mit dem Ausbilder sollte hier aber Klarheit schaffen.