IHK lässt Prüfung nicht zu?

3 Antworten

Wenn die IHK nicht mir sicherten lässt, hast du echt schlechte Karten. Unter diesen Umständen kann die IHK nicht gezwungen werden dich zur Prüfung zuzulassen.

Ich würde mir an deiner Stelle ganz dringend Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht holen. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ein Ausbildungsvertrag, der nicht bei der IHK eingetragen ist, rechtsgültig ist. Wenn das der Fall wäre, stände dir nämlich auch Mindestlohn zu und nicht nur Ausbildungsvergütung. Das ist aber nur eine Überlegung von mir. Nagle mich nicht darauf fest.

In jedem Fall bin ich der Meinung, dass du auf Schadensersatz klagen könntest, wenn du wolltest. Denn dir ist eindeutig ein Schaden in Form von vergeudeter Zeit entstanden.

Allerdings würde eine Klage sich natürlich noch einmal schlecht auf das Verhältnis zu deinem Arbeitgeber auswirken. Insofern musst du da abwiegen.

In jedem Fall kann der Rat eines Fachanwaltes nicht schaden. Bezüglich der Kosten kannst du als Azubi einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragen.

Was sagt denn dein Ausbilder/Ausbilderin dazu?

Oder telefoniere mal mit der IHK. Dich trifft ja hier keine Schuld.
Der Ausbildungsbetrieb ist dafür verantwortlich, dass du angemeldet wirst, sowohl bei der IHK als auch bei der Schule.


fedninja 
Beitragsersteller
 21.09.2018, 15:22

Der Ausbilder kann nichts machen außer mir zu sagen, dass ich ein halbes Jahr dran hängen soll, die suchen grade nach Möglichkeiten das Problem anders zu lösen. Auf jeden Fall hat Er noch gesagt, dass die IHK keine Plätze mehr frei hätte.

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Hast du nach Unterzeichnung damals deinen Ausbildungsvertrag zurückbekommen?


fedninja 
Beitragsersteller
 21.09.2018, 15:17

Ja, habe wie jeder andere meinen unterzeichneten Ausbildungsvertrag zurückbekommen.

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Appelmus  21.09.2018, 15:19
@fedninja

Dann wurde das Ausbildungsverhältnis bei der IHK eingetragen. Vorher gibt es den nicht zurück. Die IHK erinnert in diesem Fall den Betrieb auch, wenn es zur Anmeldung für die Prüfung geht. Wurde diese ausgefüllt und rechtzeitig hingeschickt? Ggf. im Betrieb nachfragen.

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fedninja 
Beitragsersteller
 21.09.2018, 15:25
@Appelmus

Ich habe alles rechtzeitig hingeschickt, jedoch nicht die Personalabteilung des Ausbildungsbetriebs. Hat ja auch geheißen, dass die Personalabteilung verpeilt hat meine Sachen der IHK zuzuschicken.

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Appelmus  21.09.2018, 15:26
@fedninja

Also wurde die Anmeldung für die Prüfung nicht rechtzeitig eingereicht? Dann sieht es schlecht aus, wenn die IHK nicht mit sich reden lässt.

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fedninja 
Beitragsersteller
 21.09.2018, 15:31
@Appelmus

Es sieht schlecht aus, ja. Ich habe es halt gemerkt als jeder Kollege und Kolleginnen einen Brief bekommen hat und dementsprechend auch direkt gehandelt. Habe die IHK angerufen und nachgefragt wieso ich noch keine Teilnahme zugeschickt bekomme habe. Deren Antwort "mein Ausbildungsvertrag sei nicht angemeldet und soll mich umgehend beim Personalabteilung melden usw." Aber das ganze war ja gar nicht mein Fehler und deswegen war eigentlich die Frage, was ich tun könnte? und ob ich dafür eine Entschädigung aushandeln könnte? usw.

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Appelmus  21.09.2018, 17:00
@fedninja

Die Aussage kann nicht stimmen. Wenn du den Ausbildungsvertrag unterschrieben zurück hast, wurde er eingetragen. Der Ausbildungsbetrieb bekommt hierfür eine Bestätigung.

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fedninja 
Beitragsersteller
 21.09.2018, 18:06
@Appelmus

Ich arbeite doch nicht umsonst 1 Jahr in einer Ausbildung ohne eine Bestätigung, also kann es nur ein Fehler des Betriebs sein.

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Appelmus  21.09.2018, 18:15
@fedninja

Die Bestätigung bekommt der Ausbildungsbetrieb. Dieser ist verpflichtet, dir ein Exemplar auszuhändigen. Wenn er diese Bestätigung nicht nachweisen kann und dir den unterschriebenen Ausbildungsvertrag ohne Eintrag wieder zurückgegeben hat, dann dürfte auf ihn auch eine höhere Geldstrafe zukommen.

Befindet sich auf deinem Exemplar ein Stempel der Kammer?

Wenn du planst, dagegen vorzugehen, ist vielleicht folgender Abschnitt aus dem BBiG interessant:

§ 43 Zulassung zur Abschlussprüfung
(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen,
[...]
3.wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen zu vertreten haben.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__43.html

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