Fasten gebrochen Regelungen?

Verleichtert  10.06.2024, 19:25

Redest du über Ramadan?

annym176 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 15:57

Ja

1 Antwort

Das ist beim Fasten am Tage von Ramadan so:

Sollte man durch Geschlechtsverkehr das Fasten gebrochen haben, sind, neben der Nachholung dieses Tages unmittelbar nach dem Fastenbrechenfest, auch zur Dhihar-Kaffarah verpflichtet:

1) Einen muslimischen Sklaven in Freiheit zu versetzen. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, dann:

2) Zwei Mondmonate aufeinanderfolgend und ununterbrochen Fasten. Wird es durch auch nur einen Tag unterbrochen, selbst wenn durch entschuldbaren Grund, fangen die zwei Mondmonate Fasten von neu an. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, dann:

3) 60 Bedürftigen jeweils einen Mudd (die Füllmenge zweier mittelgroßer aneinandergelegte Hände [Bei Imam Ash-Shafi^iyy]) an Grundnahrungsmittel des Landes, welches man auch als Pflichtabgabe entrichten darf, geben.

Man hat nicht die Wahl und geht erst dann zur nächsten Option, sollte man zu der

ersten bzw. der davorkommenden Möglichkeit nicht in der Lage sein. Die Reihenfolge, so wie hier genannt, stimmt. Dies ist nach Imam Ash-Shafi^iyy.

Nach Imam Abu Hanifah ist es genau so, nur dass diese Regelung für jedes unentschulbare Brechen des Fastens gilt.

Falls ich mich bzgl. der Regelumg nach Imam Abu Hanifah geirrt haben sollte, bitte ich die hanafitischen Gescheister, mich zu korrigieren.

Hoffe konnte weiterhelfen

Viele Grüße,

Dumby

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim

annym176 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 15:59

Vielen Dank! Möge Allah dich belohnen-Amin. Wie ist es aber wenn man das fasten einfach so bricht nicht mit geschlechtsverckehr?

0
Dumby435  12.06.2024, 16:21
@annym176

Nach Imam Ash-Shafi^iyy musst du den Tag nachfasten und die Sünde bereuen

0