60 Tage nachfasten?
Es gibt ja eine Strafe wo man 60 Tage nachfasten muss, kann man die 60 Tage auch so fasten das man z.B. jeden Monat 10 Tage fastet und das immer so weiter bis es 60 wird ? Und was wenn man an einem Tag die Absicht vergessen hatte und sein Fasten dann bricht muss man dann 60 Tage nachfasten ? Oder muss man nur 60 Tage fasten wenn man an Ramadan GV hatte ? (Allgemeine Frage)
4 Antworten
Für jeden Tag, den man bewusst nicht gefastet hat sind 60 Tage als Strafe nachzufasten.
Gemäss unseres Imams sind diese Tage konsekutiv zu erfüllen.
Mehr kannst du hier nachlesen: https://www.islamweb.net/amp/de/fatwa/138885/
Liebe Grüsse 🙏🏽
Man hat die 60 Tage auch dann zu fasten wenn man das Fasten bewusst unterlassen oder während des Fastens bewusst Essen zu sich genommen hat. Dieser Aufzug ist einer von vielen den du online findest. Wenn es dich also wirklich interessierst kannst du ja mal eine Recherche beginnen.
"Wenn man an einem Tag die Absicht vergessen hatte," das gibt es in der Regel im Ramadan nicht, weil du bestimmt am Anfang des Ramadans die Absicht hattest, den ganzen Monat, also jeden Tag des Monats zu fasten. Da ist auch egal, wenn du morgens mal verschläfst.
Nein, es heißt ja 60 Tage am Stück. Das ist ja eben die Strafe.
Die 60 Tage müssen durchgehend nacheinander gefastet werden.
Wenn du die Absicht vergessen hast, aber innerlich und im Herzen wusstest, dass du fasten wolltest, dann musst du dein Fasten nicht brechen.
Nach dem du dein Fasten gebrochen hast, darfst du mit deinem Ehemann/Ehefrau Geschlechtsverkehr haben.
Was wenn man davon nichts wusste I mean halt wenn man z.B. die Absicht machen wollte es vergisst aber z.B. sage ich mal man hat etwas getan was wo man dachte das es mein fasten bricht obwohl es mein fasten nicht bricht und man es dann extra nochmal macht weil man dachte man es hat das fasten eh gebrochen muss man dann 60 tage fasten oder nur den einen tag weil man wusste ja nicht und was wenn mein Fasten eh nicht gültig wird und ich mein fasten breche obwohl es eh nicht gültig ist was dann ?
Da steht ja nur wenn man GV hatte