60 Tage nachfasten?
Selamun Aleykum,
also als ich 11 war hab ich etwas gemacht was mein Fasten angeblich bricht und haram ist,was ich aber nicht wusste.Nachdem ich es herausgefunden habe, habe ich sofort mit dieser Sache aufgehört und sehr bereut. Ich habe nachgelesen das man nicht 60 Tage Fasten muss wenn man es ohne wissen getan hat. Stimmt das
1 Antwort
Wa alaikum salam wa rahmatullah
Die 60 Tage betreffen Eheleute, die im Ramadân absichtlich und bewusst Geschlechtsverkehr hatten.
Imam Malik sagte dass derjenige, der absichtlich ein Fastentag bricht also ohne einen islamisch rechtlichen Grund, so hat er nichts anderes zutun außer diesen Tag nachholen
imam nawawi sagte :
Wenn er einen Tag nachholt (bedeutet den Fastentag den er gebrochen hat) wenn er stattdessen dann einen Tag nachholt, so ist das ausreichend und dieses war auch die Ansicht von Abu hanifa, von Imam Malik, von Imam Ahmad und den meisten Gelehrten unter ihnen auch sehr viele Tabeen also die Schüler der Sahaba
An Eid al Fitr und an Eid al adha darf man nicht fasten