Fasten brechen?


17.03.2024, 13:33

Oder kann man auch bereuen?

3 Antworten

Erstmal:
Es ist eine große sünde dies zu tun. DU musst thauwba machen und eine sühne leisten. Zu der Sühne (alle infos aus nur al idah, ein hanafitisches fiqh buch)

Nur al Idah kitab as siyam S.49-51

 

Wenn das Fasten durch eine Sache die eine Sühne zur Folge hat gebrochen wird dann muss man eine der folgenden Sühnen leisten:
1. Die Befreiung eines Sklaven91
2. Wenn man dies nicht tun kann92, dann muss man zwei Monate hintereinander fasten, während man am Festtag93 und an den Tagen des at-Tasriq94 nicht fastet.
3. Wenn man dies nicht schafft95, dann muss man 60 Bedürftige speisen96, indem man ihnen97 ein Mittag- und Abendessen zur Verfügung stellt, sodass sie satt werden, oder ihnen zwei Mittagessen oder Abendessen98 zur Verfügung stellen. Man kann auch statt Essen pro Bedürftigen eine halben Sa99 Weizen, Mehl, Roggen oder einen ganzen Sa Datteln, Gerste oder einen Betrag der diesem Wert entspricht, geben.
 
Wenn bei einer Person eine Sühne aufgrund von (absichtlichem) Geschlechtsverkehr, Essen etc (während des Pflichtfastens im Ramadan) fällig wird und dies mehrmals an verschiedenen Tagen geschehen ist und diese Person die Sphne noch nicht geleistet hat, dann reicht eine Sühne gemäß der vorherrschenden Rechtsschulmeinungen aus100
 
93 Weil die Festtage des Ramadan-Fests und Opferfest (Id al Fitr und Id al Adha) Tage des Essens und Trinkens sind.
94 Die Tage (ayyman at tasriq), die am 11., 12. und 13. Tag des islamischen Mondmonats Du-l-Higga stattfinden und vom Propheten (sas) als die Tage des Essens, Trinkens und dem Gedenken Allahs bezeichnet wurden […]
95 Aufgrund von Altersschwäche oder z.B. einer chronischen Erkrankung.
96 Dabei kann man 60 Bedürftige an einem Tag speisen oder an verschiedenen Tagen. Dies ist keine Bedingung, dass die 60 Bedürftigen gemeinsam oder am selben Tag gespeist werden. Es besteht auch die Möglichkeit, nur einen Bedürftigen 60 Tage lang zu speisen.
97 Pro Bedürftigem.
98 An zwei verschiedenen Tagen. Das hieße, dass man entweder 60 Mittagessen und Abendessen für 60 Bedürftige zur Verfügung stellt oder dass man 120 Mittagessen oder 120 Abendessen für 60 Bedürftige zur Verfügung stellt. Wenn dies auf einen Ramadan fällt, dann kann man auch ein Abendessen für das Fastenbrechen (Iftar) oder den Suhur zur Verfügung stellen.
99 Sa definiert ein Hohlmaß, dessen Einheit vier Mudd entspricht und ein Mudd gleicht der Menge von zwei vollen Händen eines durchschnittlichen Menschen. Es ist eine Maßeinheit in Volumen, nicht Gewicht.
100Wenn eine Person z.B. am 1., 2. und 3. Tag des Ramadan sein Fasten ohne Grund absichtlich bricht und diese Person die Sühne noch nicht geleistet hat (indem sie z.B. 60 Bedürftige speist) und dann am 10. Rag des Ramadan nochmals sein Fasten ohne Grund absichtlich bricht, dann ist die Leistung einer Sühne (kaffara) ausreichend. Würde diese Person z.B. am 1., 2., 3. und 4. Fastentag des Ramadan absichtlich ihr Fasten brechen, ohne dass ein Hinderungsgrund vorliegt, und am 5. Ramadan-Tag die Sühne leisten und dann am 6. Tag nochmalsdas Fasten absichtlich brechen, dann müsste sie erneut eine Sühne leisten, denn die Sühne für die vorherigen Vergehen wurde geleistet und nach dieser Sühne hat sie das Fasten erneut absichtlich gebrochen, woraufhin eine neue Sühne fällig geworden ist.

 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin praktizierender Muslim - und Allah weiß es besser

Wenn man das Fasten absichtlich und ohne islamisch-rechtlichen Grund durch Einführen durch die natürlichen Körperöffnungen in das Innere des Körpers oder Kopfes (Mund, Ohren, Nase, After, Geschlechtsteil) von etwas, was Volumen besitzt bricht, muss der hanafitischen Rechtsschule nach zwei Mondmonate ununterbrochen fasten. Wenn diese Tage unterbrochen werden, selbst wenn durch einen entschuldbaren Grund, müssen die zwei Mondmonate von Anfang an neu gefastet werden. Das ist zumindest meines Wissens nach(!!) (Bin kein Hanfite)

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Bei Imam Ash-Shafi^iyy muss man, wenn man das Fasten grundlos durch Essen oÄ. gebrochen hat, die Sünde bereuen und den Tag nachfasten.

Die sog. Dhihar-Kaffarah greift bei ihm erst dann, wenn man am Tag von Ramadan das Fasten durch Geschlechtsverkehr gebrochen hat:

Dann muss man, neben Verrichtung der Reue und den Tag nachholen, entweder einen muslimischen Sklaven in Freiheit setzen, wenn er dazu nicht in der Lage ist, die zwei Mondmonate ununterbrochen fasten, wenn er auch dazu nicht in der Lage, dann das Ernähren von 60 Bedürftigen durch jeweils einen Mudd vom überwiegenden Grundnahrungsmittel des Landes, wie bspw. Weizen, Reis, Hirse,....

Hoffe, konnte weiterhelfen

Viele Grüße,

Dumby

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim

Ja, dann muss man 61 Tage nachfasten.


Noel5705j 
Beitragsersteller
 17.03.2024, 13:21

Und was wenn man es davor nicht wusste und dann seine ungefasteten Tage vergessen hat kann man auch bereuen oder kann man diese 61 Tage bereuen

Noel5705j 
Beitragsersteller
 17.03.2024, 13:51
@Umweltfreund753

Ich habe das jetzt gelesen konnte aber nicht rausfiltern könnten sie mir es erklären?

Umweltfreund753  17.03.2024, 14:32
@Noel5705j

Es macht einen Unterschied ob die betroffene Person das Fasten als Pflicht akzeptiert

Wenn ja und die Person unterlässt das aus Faulheit, dann muss sie bereuen und die verpassten Tage nachholen

Umweltfreund753  17.03.2024, 14:34
@Noel5705j

Bevor du eine Ibada machst solltest du dich über die grundlegenden Aspekte informieren

Zum Beispiel ab wann muss ich Fasten (Alter),wie lange geht der Fastentag ,was bricht das Fasten