Falsche/Irreführende Gerichtsnamen/beschreibungen auf Speisekarten?
Was passiert, wenn in einem Bewirtungsbetreb die Namen/Beschreibungen der Gerichte falsch oder irreführend sind. Muss der Kunde das Gericht annehmen, hat er einen Anspruch darauf, nicht bezahlen zu müssen.
Beispiele:
In der Speisekarte steht "Pizza Magharita", die Pizza ist dann aber auch mit Paprika belegt. Der Wirt gibt es dann nach der Reklamation als "Spezial Maghariata" aus.
In der Speisekarte steht "Spaghetti Napoli", diese gibt es dann aber inklusive Reibekäse. Der Kunde beschwert sich, da er normal dieses Gericht nur mit Nudeln und Tomatensoße kennt.
In der Speisekarte steht "Pommes", es gibt aber nur sehr sehr grob (eine Kartoffel in zwei Häften) geschnittene Backofenkartoffeln. Der Wirt deklariert es dann als "besondere Pommes"
1 Antwort
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2. ist eh so eine Sache, wenn "der Kunde das nur so kennt". 3. ist grenzwürdig - ich würde es (in D) nicht annehmen.
Außer ein Verzicht aufs Trinkgeld und ein entsprechender Erfahrungsbericht ist da wohl nichts drin.