Falsche Maße angegeben, welche Rechte hab ich als Käufer?

4 Antworten

Bisschen problematisch ist dass du hingefahren bist und das Bett nicht gemessen hast. Du hast es vor Ort so gekauft wie du es gesehen hast. Nennt sich dann auch gekauft wie gesehen. Vermutlich ist deshalb nicht mehr viel zu machen. Du kannst dich mal bei einer Verbraucherzentrale beraten lassen denn ich bin auch nur Laie.

Wenn du nichts damit anfangen kannst dann würde ich es versuchen zu verkaufen.


Luanardt 
Beitragsersteller
 19.12.2023, 19:45

Okay, es war ja auch schon abgebaut und er hat es mit getragen undso, hätte nicht gedacht, dass jemand bei Bettmaßen lügt. In der Anzeige stand aber auch nichts mit iwie kaufen wir gesehen oder sowas

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Singuli  19.12.2023, 19:48
@Luanardt

Ich würde jetzt nicht Lüge unterstellen, denn was hat er davon wenn er es falsch angibt?

Wahrscheinlich hättest du Schadenersatz für die Fahrtkosten fordern können wenn du es vor Ort gemerkt hättest und nicht mitgenommen hättest.

Wie gesagt ich würde mal einen Anwalt fragen oder bei der Verbraucherzentrale. Die Erstberatungsgebühr beim Anwalt kostet etwa 190 €. Kannst ja überlegen ob es sich lohnt.

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Es mit den richtigen Maßen wieder in Kleinanzeigen inserieren und das nächste Mal einen Zollstock mitnehmen.

Vielleicht kann man das Inserat noch auf Ausschluss von Haftung und Gewährleistung prüfen .

Du warst dort - kennst die Anschrift - aber lohnt der Aufwand nochmal 320km zu fahren? Gebrauchtes Bett - muss ja deutlich unter den Neupreisen liegen.


Luanardt 
Beitragsersteller
 19.12.2023, 20:11

Insgesamt 160km. Es gab kein anderes in der Nähe und ich brauchte es eigentlich WIRKLICH dringend

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Du hast das Recht auf die Ware, die du gekauft hast. Leider scheitert das an Unmöglichkeit, weil der Verkäufer kein 160er Bett hat. Also müsste das Geschäft rückgängig gemacht werden.

Eine einfachere Lösung wäre einfacher.


Luanardt 
Beitragsersteller
 20.12.2023, 17:10

Er kann das Bett gerne zurück haben, möchte aber, dass ich es ihm liefere damit ich mein Geld bekomme

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Du hast das Recht, Dein Geld zurückzufordern und gibst das Bett zurück. Ggf. musst Du einen Anwalt einschalten oder eben ohne Anwalt klagen, weil eine wesentliche, zugesicherte Eigenschaft fehlt.