Fallen zusätzliche TÜV-Gebühren erst bei 3-Monaten Verzug an?

6 Antworten

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Ja.

Erst ab dem 3. Monat Überzug ist der erhöhte Beitrag fällig.

Beispiel

TÜV fällig im Oktober -> 31. Oktober wäre der Stichtag.

2 Monate überzogen -> bis zum 31. Dezember wäre alles im grünen Bereich

3. Monat begonnen -> ab dem 1. Januar kostet die Prüfung mehr. Beim TÜV Süd für PKW derzeit 

  • 56,50 Euro (nur HU)
  • Bei Überschreitung um mehr als 2 Monate 20 % Aufschlag auf die HU Gebühr -> 67,92 Euro
  • Die Gebühr für die AU kommt noch dazu, Höhe hängt vom Prüfverfahren ab. Auf die AU gibt es keinen Aufschlag in Höhe von 20 %.

Bußgeld bei Kontrolle durch Polizei

Jedoch ist das nur die Gebühr für die HU. Solltest du kontrolliert werden hast du ab dem 3. Monat auch ein Bußgeld zu bezahlen:

  • 2-4 Monate überschritten: 15 Euro
  • 5-8 Monate überschritten: 25 Euro
  • mehr als 8 Monate überschritten: 60 Euro und 1 Punkt.

Das Bußgeld wird aber nur dann fällig, wenn du angehalten und kontrolliert wirst. Das Prüfunternehmen bzw. der Prüfer (Dekra, TÜV, GTÜ, KÜS, etc.) erhebt kein Bußgeld.


TransalpTom  17.10.2017, 19:05

Die perfekte richtige Antwort !

Daumen hoch !

Ich habe selbst nach drei Monaten keine weiteren Gebühren als den TÜV bezahlt..... ich habs nicht so mit der Pünktlichkeit ^^

Du bekommst dann allerdings keine Plakette ab dem Monat indem du es machen lässt... sondern eine für November..

Ab drei Monaten zahlste bissi Bußgeld bei der Polizei wenn sie dich anhalten u die HU abgelaufen ist.


Rockuser  17.10.2017, 04:49

Das mit der Rückdatierung war einmal. Wenn Du Heute zum TÜV fährst, bekommst Du ( Falls überhaupt) bis 10. 2019 neu TÜV. Da wird nicht zurückgerechnet.

Gaskutscher  17.10.2017, 08:19
@Rockuser Dann warst du wohl zum letzten Mal vor 2012 bei der HU? ;)
Termin für die HU überziehen 


Die HU wird schon länger nicht mehr zurückdatiert - seit dem 01. Juli 2012 nämlich. Hessen und BaWü waren sogar noch früher dran.

Sprich: Läuft die HU im Oktober ab kannst du auch erst im November kommen und bekommst dann für November in zwei Jahren den nächsten Termin
in 2019 für Motorrad oder PKW.

Hab's bei meinem Motorrad und PKW auch immer entsprechend gehandhabt: Aus August wurde dann September.

https://www.600ccm.info/pages/x_fish/images/130902_01.jpg
https://www.600ccm.info/pages/x_fish/images/130902_05.jpg

Bei meiner BMW sind es dieses Jahr zwei Monate geworden (Juli '19 statt Mai '19):

https://www.600ccm.info/pages/x_fish/images/170707_04.jpg
https://www.600ccm.info/pages/x_fish/images/170707_08.jpg

Zwei Monate können legal und ohne Folgen überzogen werden. Kostet nichts zusätzlich bei der HU und es kostet auch nichts wenn man kontrolliert wird.

Erst bei über zwei Monaten Überschreitung des eigentlichen Termins werden 15 Euro fällig, ab über vier Monaten 25 Euro, ab über acht Monaten 60 Euro.

Maleficent666  17.10.2017, 10:46
@Gaskutscher

Ich hab meine letztenAutos tatsächlich nicht sehr lange gefahren dass ich keinen TÜV machen musste^^ nu hab ich en Neuwagen :) 

Bei Neuwagen nach 3 und danach alle 2 Jahre zum Tüv.

Bis zu 3 Monaten wird das Fahrzeug nicht stillgelegt. Ein Knöllchen bekommst du bestimmt, wenn eine Politesse bemerkt das dein Tüv abgelaufen ist. Wahrscheinlich nicht von der Stadt (Parkvergehen), sondern vom Straßenverkehrsamt.


Antitroll1234  17.10.2017, 08:13

Auch nach 3 Monaten erfolgt keine Stilllegung^^

heurekaforyou  17.10.2017, 08:39
@Antitroll1234

Dann erklär doch einfach mal warum nicht. Dann weiß doch jeder bescheid. Erklär mal. Ich bin gespannt.

Maleficent666  17.10.2017, 10:50
@heurekaforyou

Erklär du doch mal mit einem entsprechenden link eine Quelle wie du darauf kommst das ein Auto still gelegt wird.

Ich kenn einen der sein TüV was weiß ich wie lange schon überzogen hat u nur knöllchen kassiert.... nix still legung.

Hab ich auch nie gehört dass das gemacht wird.

heurekaforyou  17.10.2017, 11:18
@Maleficent666

Hören wirst du jetzt auch nichts - aber lesen kannst du was.

Die Aussagen des Straßenverkehrsamtes wirst du hoffentlich als seriöse Quelle akzeptieren.

Die Ordnungsbehörde kann in folgenden Fällen die Stilllegung eines Fahrzeugs veranlassen:

  • Versicherungsbeiträge wurden nicht gezahlt / Erlöschen des Versicherungsschutzes
  • Kfz-Steuer wurde nicht gezahl
  • Mangelnde Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs /  Verkehrsunsicherheit
  • TÜV / AU abgelaufen
  • Fehlende Umschreibung des Fahrzeugs auf den neuen Erwerber

Ich hoffe du bist jetzt überzeugt. Es ging nicht darum, dass eine Stilllegung erfolgen muss, sonder kann. Und das sollte jetzt wohl außer Frage stehen.

Und natürlich kannst du auch den entsprechenden Link zum Thema haben:

http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/zwangsstilllegung

Wieder etwas dazugelernt, hoffe ich.
Antitroll1234  17.10.2017, 15:54
@heurekaforyou

Es ging nicht darum, dass eine Stilllegung erfolgen muss, sonder kann

Dann schreib dies doch dazu.

Deine gegebene Antwort: 

Bis zu 3 Monaten wird das Fahrzeug nicht stillgelegt

sagt nämlich genau das aus, dass ein Fahrzeug über 3 Monaten stillgelegt wird.

Zudem kann ein Fahrzeug auch mit abgelaufener HU auch weit über 3 Monaten nicht einfach so stillgelegt werden, dazu sind weitere Voraussetzungen zwingend nötig, wie ein Nichterfüllen der vorher festgesetzen Frist zur Verführung bei einer HU.

Wieder etwas dazugelernt, hoffe ich.

Das hoffe ich doch das Du dazugelernt hast dich richtig auszudrücken, denn deine obig gegebene Antwort ist und bleibt Bullshit ohne weitere Ausführungen.

heurekaforyou  17.10.2017, 18:26
@Antitroll1234

Du widersprichts dir doch selber

dazu sind weitere Voraussetzungen zwingend nötig, wie ein Nichterfüllen der vorher festgesetzen Frist zur Verführung bei einer HU.

Genau. Und diese Frist ist nach 2 Jahren abgelaufen.

Antitroll1234  17.10.2017, 18:55
@heurekaforyou

Nein, nicht die allgemeine Vorführung zur HU, da kann kein Fahrzeug bei einer Kontrolle nur wegen Überziehen der HU stillgelegt werden, sondern erst durch eine Fristsetzung in Form einer Mängelkarte durch z.B. einen Polizist bei einer Verkehrskontrolle aufgrund eben der abgelaufenen HU.

Erst nachdem diese Frist abgelaufen ist erfolgt eine Meldung an die Straßenverkehrsbehörde welche weitere Schritte einleitet, die sehr viel später irgendwann zu einer Zwangsstillegung führen kann wenn der Fahrzeughalter keinerlei Anstalten macht das Fahrzeug selbst abzumelden / HU durchzuführen.

heurekaforyou  17.10.2017, 20:05
@Antitroll1234

Wenn du besser weißt als das Straßenverkehrsamt, was es darf und was nicht, ist die Welt doch in Ordnung.

Warum schreibst du das Straßenverkehrsamt nicht einfach mal an und teilst ihnen mit, dass die Angaben auf ihrer Website nicht stimmen. Und dann meldest du dich wieder. Ok?

Antitroll1234  18.10.2017, 02:06

Wen soll ich anschreiben ? Dein Link ist
1. Eine nicht behördliche sondern völlig private Informationsseite ohne irgendwelche verbindlichen rechtlichen Aussagen
2. Steht selbst auf dieser Webseite das was ich bereits geschrieben habe.

Warum antworten immer Leute zu Themen von denen sie absolut keine Ahnung haben ? Keine Ahnung zu haben ist ja nicht schlimm, aber dann lass doch besser die Finger von der Tastatur, vor allen wenn schon mehrmals erklärt wird wie es wirklich ist.

Momentan ist das fehlende Sofwareupdate nur bei Amarok ein erheblicher Mangel.

Bei allen anderen Fahrzeugen läuft die Update-Frist noch.

Künftig ist für jedes Einzelfahrzeug ein Datensatz mit einem Ablaufdatu hinterlegt, der Prüfer kann das Datum einsehen, ist dieses Datum überschritten, muss man das Software-Update nachweisen, liegt der Nachweis nicht vor, fällt das auto durch, wie momentan eben der Amarok

Restliche Frage hat der "Gaskutscher" bereits perfekt beantwortet.


micholee 
Beitragsersteller
 18.10.2017, 21:58

Danke. Anscheinend wird der Tiguan ab 2018 abgefragt beim TÜV.

TransalpTom  19.10.2017, 23:02
@micholee

Ja, das wird mit dem s.g. HU-Adapter elektronisch abgefragt. Es bringt also nichts, einen gefaketen Nachweis vorzulegen oder nach dem Update über dubiose Wege die alte Software zurück zu spielen, bei der HU wird das erkannt.

Und das nicht nur bei der nächsten HU sondern bei allen zukünftigen HUs, solange das Auto im Verkehr ist, wird der Softwarestand abgefragt, ob es remanipuliert wurde.