Auto anmelden bei defekter anti-schlupfregulierung?
Ich habe einen gebrauchten Suzuki Splash wo die TSCC evtl defekt ist, das ist die anti-schlupfregulierung. In einer Woche habe ich HU Untersuchung und Fahrzeug wird die Tage noch angemeldet. Jetzt ist meine Frage wäre das relevant beim TÜV oder bei der hauptuntersuchung? Vom Fahren her merkt man wegen dieser Funktion überhaupt gar nichts.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Solange er noch TÜV hat, kann der auch zugelassen werden.
Das ist TÜV relevant. Mit dem Defekt bekommst du keine HU.
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Du fragst zweierlei Dinge.
Anmelden kannst und darfst du das Auto. Damit fahren auch, um es zur Werkstatt zu bringen. Durch die HU kommst du so nicht. Was ins Auto eingebaut ist, muß funktionieren.
Vom Fahren her merkt man wegen dieser Funktion überhaupt gar nichts
Das ist logisch. Das Fehlen der Antischlupfregelung könnte sich nur bemerkbar machen, wenn du so viel Gas geben würdest, dass die Räder durchdrehen.
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Da muß man aber schon sehr sehr viel Gas geben und die Kupplung sehr schnell loslassen, bevor die Räder durchdrehen. Für einen solchen Fahrstil ist die Antischlupfregelung nicht gedacht.
Ja das mit durchdrehen der Räder habe ich schon öfters erlebt ich bin seit ein paar Tagen mit dem Auto erstmals unterwegs bin Fahranfänger. Passiert aber meist immer aus versehen ist nie die Absicht aber natürlich kann man das wahrscheinlich mit fast jedem Auto auch absichtlich erzwingen dass die Räder durchdrehen zumindest mal bei so einem älteren Auto.