Fall 4, Wie hat sich A strafbar gemacht?
Der 54-jährige Rentner R fotografiert am FKK-Strand unautorisiert zwei 15-jährige
Jungen, die im Wasser planschen. Er stellt sein Objektiv so ein, dass besonders der
(unbekleidete) Po der Jungen zur Geltung kommt. Die Fotos, die R gemacht hat,
stellt er ins Internet, um sie dort käuflich anzubieten. Dies macht der R regelmäßig
und verdient sich damit im Monat bis zu 500 Euro hinzu.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Pedophillie, Verstoß gegen das DSGVO
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
MaxMusterman249
23.02.2021, 10:33
@freakySeth
Dann Verbreitung und Vertrieb kinderpornografischen Materials
![](https://images.gutefrage.net/media/user/freakySeth/1610742201347_nmmslarge__0_0_1697_1697_7ce32692451569c7dc03fc6a01c87151.jpg?v=1610742201000)
freakySeth
23.02.2021, 10:34
![](https://images.gutefrage.net/media/user/freakySeth/1610742201347_nmmslarge__0_0_1697_1697_7ce32692451569c7dc03fc6a01c87151.jpg?v=1610742201000)
Wer ist A? R wird für Kinderpornographische Inhalte und deren Vertrieb angezeigt.
LG
![](https://images.gutefrage.net/media/user/noname68/1473006349074_nmmslarge__0_13_1650_1650_ed63ebfe3abfe5f0071997c2038e024c.jpg?v=1473006351000)
- kein gewerbe angemeldet
- verletzung der persönlichkeitsrechte
- verletzung des rechts am eigenen bild bei veröffentlichung
- verbreitung von kinderbildern mit sexuellem hintergrund (pädo)
Pädophilie ist keine Straftat.
LG