Fake Media Markt Gewinnspiel?
Hallo, ich wurde vorhin angerufen und mir wurde gesagt dass ich unter die 20 finalen Teilnehmer eines Gewinnspiels gekommen bin. Ich hatte auch bei dem Gewinnspiel mitgemacht. Sie sagten, dass es für den 1. Platz der Verlosung unter diesen 20 Personen ein Auto gibt. Auch wurden die weiteren Gewinne aufgelistet. In jedem Fall erhalte ich einen 200 €-Wertgutschein und zusätzlich einen 200€-Energie-Gutschein. Dafür muss ich ein Abo bei einer Zeitschrift machen, damit ich diese Gewinne erhalte und an der großen Verlosung teilnehmen kann. Sie wollten die Bankdaten, die ich auch gegeben habe.
Jetzt wollte ich fragen, ob das ganze nur Fake ist?
Und kann irgendwas passieren, z.B. unberechtigte Abbuchungen von meinem Konto? Unterschrieben habe ich noch nichts, aber ein Brief wurde mir angekündigt...
4 Antworten
Jetzt wollte ich fragen, ob das ganze nur Fake ist?
Ja. Es geht nur darum, dir ein Abo anzudrehen. Alles andere dient nur dazu, dich dahin zu bringen.
Und kann irgendwas passieren, z.B. unberechtigte Abbuchungen von meinem Konto?
Wenn du deine Kontodaten angegeben hast, ja. Prüfe deine Kontoauszüge, sag bei der Bank Bescheid, buche eventuelle Abbuchungen zurück.
Unterschrieben habe ich noch nichts, aber ein Brief wurde mir angekündigt...
Du hast möglicherweise mündlich zugestimmt. In der Regel wiederholen die am Ende den ganzen Quatsch und zeichnen das und deine Antworten auf - das wird dann als Zustimmung und Vertragsabschluß angesehen. Der Brief, der kommt, ist dann nur noch eine Bestätigung für das Abo.
Schau mal hier, da hat sich ein RA damit beschäftigt: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/betrug-mit-gewinnspielen/
Richtig! Echt dumm gelaufen!
Kann denn was passieren, wenn ich die Lastschrift zurückbuchen lasse? Z.B. irgendwelche Mahnungen?
Ja. Natürlich werden sie mahnen, denn von Seiten des Verlags liegt ein gültiger Vertrag vor, auf dessen Erfüllung sie bestehen werden. Ich würde das auch bei der Polizei anzeigen (geht online) und dem Verlag gleich mitteilen, dass sich die Polizei damit beschäftigt. Eventuell reagiert man dann etwas kulanter.
Aber ist denn eine mündliche Zustimmung überhaupt vertraglich bindend? Zählt nicht eine Unterschrift?
Ja, mündliche Verträge sind auch bindend. Die zeichnen das Gespräch nicht ohne Grund auf...
Viel lernen (und dabei Spaß haben) kann man auch hier: https://www.youtube.com/channel/UCGu6_XQ64rXPR6nuitMQE_A
Ok. Dann werde ich das Abo schnellstmöglich wieder kündigen.
Das wird schwierig, denn die sind natürlich nicht seriös und nehmen einfach mal eben das Abo zurück. Was dich da angerufen hat, ist sowieso nur ein Callcenter und die arbeiten indirekt im Auftrag der Verlage. Die schicken dich dann jeweils hin und her und verweisen am Ende auf den abgeschlossenen Vertrag und seine Laufzeit.
Du hast eventuell über das Fernabsatzgesetz ( https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html ) eine Chance, nach dem du zwei Wochen das Recht zum Widerruf hast. Den Widerruf würde ich mit einem Einschreiben hinschicken, am besten mit Rückschein. Die Frage ist nur an wen...
Natürlich ist das Fake. Immer wenn für einen angeblichen Gewinn eine Gegenleistung verlangt wird, ist was faul.
Lach, das ist eine seit langem bekannte Betrugsmasche. Du wirst niemals Gutscheine bekommen und eine Verlosung gibt es auch nicht. Man will nur dein Geld für das Abo!
Unglücklicherweise hast du deine Bankdaten weggegeben. Jetzt wird monatlich das Abogeld von deinem Konto abgebucht.
TRITT SOFORT SCHRIFTLICH vom Abo zurück!
Werde ich machen, sobald ich den Brief erhalte, denn bevor ich nichts unterschireben habe, kann doch eigentlich nichts passieren, oder?
Es ist fraglich, ob du überhaupt einen Brief bekommst. Und wenn er tatsächlich eintreffen sollte, ist die Rücktrittsfrist abgelaufen. Die Leute sind sehr clever und verschicken die Briefe so, dass ein Rücktritt zu spät wäre! Wenn du die Anschrift hast, dann tritt SOFORT SCHRIFTLICH PER EINSCHREIBEN ZURÜCK!
Dabei geht es ausschließlich um das Zeitungsabo. Gewinnen wirst du unter GARANTIE nichts.
Danke auch für den Hinweis zum Fernabsatzgesetz.
Demnach müssen mir folgende Punkte genannt werden:
- die vollständige Anschrift des Unternehmers
- die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren oder Dienstleistungen
- der Preis einschließlich aller Steuern, Versand- und Lieferkosten
- das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes nach §§ 355, 356 BGB
- Liefervorbehalte
- der Zeitpunkt des zustande Kommens des Vertrages (Stichwort Online-Auktionen)
- die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote
Weder ist mir die vollständige Anschrift des Unternehmens bekannt noch wurde ich über Widerrufs- oder Rückgaberechte informiert.
Habe ich also rechtlich Chancen?