Fahrverbot: Zu bestimmter Uhrzeit (Rausfahren)?
Das Szenario ist wie folgt. Es ist ein Verbotszeichen für einspurige Kraftfahrzeuge angebracht. Dieses gilt durch Zusatztafel nur von 20 bis 6 Uhr. Wenn ich nun reinfahre um 19 Uhr und dort parke, dürfte ich um 20:10 wieder rausfahren oder wäre das untersagt?
3 Antworten
Ich kenne das von Kurorten, die damit die Motorräder draußen halten wollen, wegen der Lärmbelästigung.
Ich frag mich da immer, wie sie das den E-Motorradfahrern erklären wollen?
Von der Logik her ist es ja keine Zone. Damit gilt dieses Verkehrszeichen nur in der angebrachten Richtung und bis zur nächsten Kreuzung oder einfahrenden Straße.
Damit ist das Rausfahren eigentlich zulässig.
Bei deiner Schilderung gibt es nur ein Verbot für die Einfahrt, also darfst du dann auch rausfahren. Wäre es eine Verbotszone, würde es anders aussehen.
Wenn das Verkehrszeichen nur die Einfahrt verbietet, ist Ausfahrt erlaubt.