Fahrtkostenerstattung nach Hause oder zur Berufsschule (zivile Ausbildung bei der Bundeswehr)?
Halli Hallo,
ich absolviere ich seit dem 01.08 eine zivile Ausbildung zum Fachlageristen bei der Bundeswehr und hätte mal Fragen zur Fahrtkostenrrstattung, da ich so noch keine Informationen erhalten habe.
Erstmal, bei wem in der Bundeswehr meldet man sich wenn man fragen bezüglich der Fahrtkostenerstattung zur Berufsschule oder nach Hause hat?
Zweitens, gibt es die Möglichkeit von der der Bundeswehr oder anderen Institutionen einen Vorschuss für Fahrkarten zu erhalten? Da ich in diesem Monat genau null Euro zur freien Verfügung habr kann ich mir kein Ticket leisten. Wenn ja, bei wem sollte man sich am besten melden?wenn nein, was für Möglichkeiten gibt es?
Drittens, gibt es die Möglichkeit auch Fahrten erstatten zu lassen die Zb zur Partnerin gehen?
Da ich die Einstellungszusage 4 Tage vor Ausbildungsbeginn erhalten habe, wurde ich sozusagen ins kalte Wasser geworfen und habe keine ahnung was wie wo wann unternehmen zu müssen ^^
Würde mich über zahlreiche Antworten und Hilfen sehr freuen und bedanke mich schon mal.
Mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
Hallo,
hier ist in § 10 Absatz 3 geregelt, unter welchen Voraussetzungen Fahrkosten zu einer auswärtigen Berufsschule erstattet werden:
Gruß
RHW
Wer sagt denn etwas von "Fahrtkostenerstattung"? Steht das in deinem Vertrag?
Du kannst wie jeder Steuerzahler die km-Pauschale für deine Fahrtkosten in Anspruch nehmen.
Ich habe einen Zettel erhalten mit der Überschrift: "Antrag auf Fahrtkostenerstattung für eine Familienheimfahrt für Auszubildende gem. § 10 a TVAöD-BT-BBiG"
Nur was bringt mir das wenn ich mir nicht einmal selber eine Fahrkarte leisten kann? Deshalb würde ich gerne wissen ob es Zuschüsse gibt, und wenn ja wo man diese herbekommt.
Familienheimfahrt würde bedeuten, dass du dort auch untergebracht bist (kaserniert) ist aber für Azubis eher ungewöhnlich
Wenn du WEGEN der Ausbildung außer Haus leben musst, kannst du evtl. BAB bei der Arbeitsagentur beantragen. Aber als Lediger hat man keinen Anspruch auf Familienheimfahrten.( Das mag bei der Bundeswehr vielleicht anders sein)
Gegenfrage - wie kommst Du darauf, dass Dir als Auszubildende/r seitens der BW eine Fahrkostenerstattung zum Ausbildungsort bzw. der Berufsschule zusteht?
Für so etwas musst Du Deine Ausbildungsvergütunng nutzen bzw. Deine Eltern müssen Dir dies im Rahmen der Unterhaltsgewährung zumindest verauslagen.
Drittens, gibt es die Möglichkeit auch Fahrten erstatten zu lassen die Zb zur Partnerin gehen?
Salopp gefragt: - soll Dir die BW vielleicht auch noch eine Urlaubsreise bewilligen und bezahlen?
Sonst würde ich wohl nicht die entsprechenden Unterlagen dazu erhalten oder gibt die Bundeswehr solche Dokumente aus Spaß raus nur um ihre Mitarbeiter zu ärgern? Kann ich mir wohl kaum vorstellen.
Erstmal, bei wem in der Bundeswehr meldet man sich wenn man fragen bezüglich der Fahrtkostenerstattung zur Berufsschule oder nach Hause hat?
Der TVB des Verbandes, bei dem du deine Ausbildung machst, klärt dich darüber auf.
Zweitens, gibt es die Möglichkeit von der der Bundeswehr oder anderen Institutionen einen Vorschuss für Fahrkarten zu erhalten?
Der TVB des Verbandes, bei dem du deine Ausbildung machst, klärt dich darüber auf.
Drittens, gibt es die Möglichkeit auch Fahrten erstatten zu lassen die Zb zur Partnerin gehen?
Der TVB des Verbandes, bei dem du deine Ausbildung machst, klärt dich darüber auf.
und habe keine ahnung was wie wo wann unternehmen zu müssen ^^
Früher, in der Zeit vor eMail, Instagram und WhatsApp hat man zum Telefon gegriffen, und dort angerufen. Lass dich von der Vermittlung zum TVB durchstellen.
Vielen Dank!!