Fahrt und Wegerecht?

5 Antworten

Wie wäre es mit der Beauftragung eines gerichtlich anerkannten Schlichters ?

Dieser Weg zur Beilegung des Konfliktes hat den Vorteil, dass die Rechtskosten sich in Grenzen halten und die Chance besteht, dass die Ursache des Problems im beiderseitigem Einverständnis beseitigt wird.

Wenn Du nämlich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes und einer Klage gegen Deinen Nachbarn vorgehen solltest, dann kann es sein, dass die Prozesse und die damit verbundenen Gerichts- und Anwaltskosten und gesundheitlichen Belastungen kein Ende nehmen.
In der Regel machen es sich Richter einfach und bestellen sogar noch auf Deine Kosten einen Gutachter, der ihnen wesentliche Teile der Ermittlungsarbeit abnimmt.

Letztendlich kannst Du auch nicht davon ausgehen, dass der von Dir beauftragte Rechtsanwalt tatsächlich Deine Interessen vertritt.

Dessen Job ist es, so viele Prozesse wie möglich zu führen, die Glut des Streites immer wieder neu zu entfachen und dafür Kostenrechnungen zu erstellen, die im Zweifelsfall von Dir bezahlt werden müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da du Eigentümer des Reihenhauses bist, kannst du auch bestimmen, was dort geschieht.

Du kannst selbstverständlich auf DEINEM Grundstück parken, das kann dir keiner verbieten.

Du kannst auch gegen unbefugten Zutritt auf deinem Grundstück vorgehen.

Das nennt sich Hausfriedensbruch.

https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

Ansonsten musst du dich an das Ordnungsamt deiner Stadt/Gemeinde wenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

xAhrii 
Beitragsersteller
 12.10.2019, 11:25

Vielen Dank. Ein Anwalt meine aber zu mir ich hätte kein Recht zu parken. Da ich dann die Nachbarn beim durchfahrtsrecht behindere. Allerdings bleibt mir wohl jetzt nichts anderes mehr übrig, als die Bilder auf der Stadt vorzuzeigen und denen alles zu schildern.

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peterobm  12.10.2019, 11:27

Privatangelegenheit, da wird kein Ordungsamt einschreiten. ER muss aktiv werden; notfalls per Anwalt.

Eigene Erfahrung bei einem privaten größeren Parkplatz der zu einem Gewerbeobjekt gehört.

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Hallo, wenn es sich um ein privatrechtlich vereinbartes Wegerecht handelt, ist es mit dem Verkauf des Hauses an dich erloschen;

Ich vermute aber, dass es sich um ein Wegerecht handelt, das im Grundbuch eingetragen ist;

Dann gilt es nicht nur zugunsten des jeweiligen Eigentümers, sondern auch für Personen, die mit ihm in Verbindung stehen. Zb Verwandte, Besucher, Zulieferer;

Das wegerecht ist aber schonend auszuüben und beschränkt sich auf die Möglichkeit, das Hinterliegergrundstück zu erreichen;

Es beinhaltet nicht das Recht auf dem Weg zu halten und zu parken;

Dafür müsste neben dem Wegerecht ein Stellrecht gesondert vereinbart werden;

Richtig ist, dass du zwar auf deinem Grundstück stehen darfst, jedoch darf dadurch das recht des Nachbarn auf Ausübung des Wegerechtes nicht beeinträchtigt werden;

Falls Du nicht mit ihm reden kannst, solltest du ihn auf die Ausübung des wegerechts verweisen und ihm das halten und Parken verbieten


xAhrii 
Beitragsersteller
 12.10.2019, 22:56

Man kann leider nicht mit ihnen reden, hab es mehrfach versucht. Er behauptet es wäre nicht genug Platz, aber da ist mehr als genug wenn ich da stehe. Der werte Herr kann wohl nicht gut Auto fahren und hat Angst in sein Sportwagen einen Kratzer zu fahren.

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Da kann dir nur ein Anwalt helfen. Ämter interessieren sich nicht dafür, da es ein Privatgrundstück ist.

Es kamen Landschaftsarbeiter die genau vor meinem Haus geparkt haben wieder ohne Erlaubnis

brauchen die auch nicht, sofern es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt.

ein Durchfahrtsrecht ist im Grundbuch verankert. dagegen kommst nicht an, das wusstest du vorher und wird sich im Kaufpreis bemerkbar gemacht haben.


xAhrii 
Beitragsersteller
 12.10.2019, 11:20

Durchfahrtrecht heißt aber nicht parkrecht

Dass sind 2 unterschiedliche Sachen. Niemand darf ohne Erlaubnis auf dem Grundstück von jemand anderem Parken.

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xAhrii 
Beitragsersteller
 12.10.2019, 11:21
@xAhrii

Und es kann kein öffentlicher verkehrsraum sein, wenn ich Steuern bezahlen muss für den Teil vom Grundstück vor meinem Haus.

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peterobm  12.10.2019, 11:24
@xAhrii

fordere die auf dein Grundstück sofort zu verlassen.

Richtig - ein Durchfahrtsrecht ist kein Parkrecht.

Ärger vorprogrammiert - ihr müsst mit den Nachbarn auskommen; notfalls wieder verkaufen und umziehen

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