Fahrschule Rechnung (Kl.B), sind das bereits die Pflichtstunden?
Hab das Feld von der Rechnung ausgeschnitten.
Meine Frage ist, da sind ja nun 5x Überlandfahrten gelistet. Sind diese nun von den Pflichtstunden somit abgehakt ?
Es sind ja 3x Nachtfahrten, 4x Autobahn und 5x Überland Pflichtstunden.
Weil nach diesen 5x Überlandfahrten welche in der Rechnung zu sehen sind, habe ich noch gut 3x Überlandfahrten gehabt, diese kommen wohl in der nächsten Rechnung mit.
Aber die Pflichtstunden dafür müssten ja jetzt abgehakt sein, oder ? Dann müsste ich nur noch die Autobahn und Nacht machen ?
Freue mich über Hilfreiche Antworten.
4 Antworten
Fünf Sonderfahrten „Überlandfahrten“ sind nach der hier vorliegenden Rechnung absolviert.
Der Gesetzgeber kennt keine Pflichtstunden.
Und ja die vorgeschriebene Anzahl an Sonderfahrten sind die umgangssprachlichen Pflichtstunden 😉
Der Gesetzgeber kennt auch keine Sonderfahrten - das sind "besondere Ausbildungsfahrten".
Wenn schon genau, dann auch richtig ;-)
Gemäß dieser Rechnung hast Du die für den Führerschein notwendigen 5 Pflichtstunden - Überlandfahrten gemacht.
Dann müsste ich nur noch die Autobahn und Nacht machen ?
Was Pflichtstunden anbetrifft sieht das so aus. Heißt aber nicht zwingend, dass Dein Fahrlehrer der Auffassung ist, dass Du nun keine Stadtfahrten mehr benötigst und zur Prüfung angemeldet werden musst. Ergo frage bitte Deinen Fahrlehrer wie es weitergeht.
Genau richtig. Du hast deine 5 Überlandfahrten absolviert, diese Pflichtstunden sind damit hinfällig und müssen nicht mehr zwangsläufig gefahren werden.
Aus Übungstechnischen Gründen kann dein Fahrlehrer dir das dennoch nochmal nahelegen. Allerdings sollte er auf dich hören, wenn du der Meinung bist diese nicht mehr zu benötigen.
Nacht-, Autobahn und Überlandfahrten sind immer die ausgewiesenen Pflichtstunden. Übungsfahrten sind Fahrten in denen du die Grundlagen trainierst.
In der Regel sind Übungsfahrten nicht die Pflichtstunden, diese werden dann mit "Überlandfahrten, Nachtfahrten etc" ausgewiesen, was hier ja zu sehen ist.
Frag am besten deinen Fahrlehrer
Nur die ersten Beiden Felder sind ja Übungstunden. Also gehören die unten aufgelisteten Überlandfahrten bereits zu den Pflichtstunden, ja ?
Nur mal so eine Verständnisfrage, unter Sonderfahrten sind u.a. Pflichtstunden zu verstehen ja ?